Frage geschrieben am 22.06.2011 12:22:37

Betreff: Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung während des Geschäftsjahres


Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ich bin seit 2010 Kleinunternehmer und nehme die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch. Es werden über das Internet Waren verkauft. Geplant war die Kleinunternehmerregelung ursprünglich 2010 und 2011. Der Wechsel zur Regelbesteuerung sollte dann 2012 erfolgen. Aufgrund wachsender Umsätze möchte ich nun aber nicht bis 2012 warten, sondern schon jetzt zur Regelbesteuerung wechseln. Außerdem möchte ich vom Image des Kleinunternehmers als "Wohnzimmerhändler" weg. Ein weiterer Grund ist, dass mich viele Großhändler wegen des Kleinunternehmerstatus auch gar nicht freischalten.

Nun gibt es aber ein Problem. Wenn ich die USt-ID-Nr. beantrage, ab wann gilt dann die Regelbesteuerung? Ab Mitteilung der Nummer oder rückwirkend zum 01.01.2011? Da sind im Netz verschiedene Meinungen zu hören. Auch das Finanzamt weiß es nicht sicher.

Wenn es rückwirkend wäre, müsste ich praktisch die Umsatzsteuer der Ausgangsrechnungen vom Anfang des Jahres bis jetzt rückwirkend aus eigener Tasche zahlen, da die meisten Käufer Endverbraucher sind. Auch wenn ich die Vorsteuer dann rückwirkend geltend machen könnte, bringt mir das recht wenig, da ich einen Teil meiner Waren auch aus einem Verbrauchermarkt im Ausland (EU) gekauft hatte und natürlich die Umsatzsteuer mitbezahlt habe. Zur Geltendmachung meiner Ausgaben als Betriebsausgaben habe ich dafür nur Kassenzettel (ist mit dem Finanzamt so abgeklärt). Eine rückwirkende Nachzahlung wäre somit unwirtschaftlich.

Wenn es nicht rückwirkend, sondern mit der Bekanntgabe der Nummer gilt, wäre das natürlich weitaus besser.

Ich brauche also eine verbindliche Antwort, ob die Regelbesteuerung ab Mitteilung der Nummer oder rückwirkend zum 01.01.2011 gilt. Wenn es rückwirkend gilt, könnte man das irgendwie umgehen, z.B. durch Schließung und Neuanmeldung des Gewerbes?

Vielen Dank schonmal für die Antwort.


Antwort geschrieben am 22.06.2011 14:14:56
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung git für das gesamte Kalenderjahr, bei Ihnen rückwirkend auf den 1.1.2011. Dazu bezieht sich § 19 Absatz 2 UStG auf § 18 Abs. 3 und 4 UStG. Sie haben also nicht Möglichkeit, die Umsätze innerhalb eines Kalenderjahrs zu splitten. Die Finanzverwaltung hat dies in den UStR Abschnitt 247 Abs.1 UStR wie folgt geregelt:

Zitatbeginn:

Die Erklärung gilt vom Beginn des Kalenderjahres an, für das der Unternehmer sie abgegeben hat. Beginnt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit während des Kalenderjahres, gilt die Erklärung vom Beginn dieser Tätigkeit an.

Zitatende

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater


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