Frage geschrieben am 29.07.2009 09:30:06

Betreff: Wegfall der Eigenheimzulage


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Experten,

wir haben 2003 eine Eigentumswohnung erworben und diese im September 2003 bezogen. Den Antrag auf Eigenheimzulage haben wir gestellt und wurde gewährt. Am 14.08.2008 sind wir aus beruflichen Gründen umgezogen und nutzen seitdem die Wohnung nicht mehr selbst.
Ich habe versäumt dies dem Finanzamt zu melden und habe auch dieses Jahr im März die Eigenheimzulage noch einmal erhalten. Das Finanzamt will nun die Eigenheimzulage für 2009 und anteilig für 2008 zurück erstattet haben.
Meines Wissens handelt es sich bei der Eigenheimzulage um eine Jahresförderung, kann das Finanzamt die Zulage anteilig zurück fordern?



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