Frage geschrieben am 07.10.2007 21:43:00

Betreff: Welche Gesellschaftsform für Existenzgründung


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,
ich bin gerade dabei meine Selbständigkeit aufzubauen.
Ich habe mir sehr detailliert über 1 Jahr lang alle Gewinnträchtigen Aufgaben, alle Faktoren die störend wirken können usw. zusammengestellt und sehr ausgiebig den Bedarf meines Angebotes überprüft (über 1000 selbständige telefonische Umfragen bei zufällig im Raum der Tätigkeit liegenden potenziellen Kunden, im privaten sowie geschäftlichen Bereich).
Ich habe auch schon alles für den Unternehmensstart unternommen.
Was jetzt noch fehlt ist die Gründung der Gesellschaft und das bereitet mir Kopfzerbrechen.

Fakten zur Gründung die zur Findung der Gesellschaftsform reichen sollten:

Gesellschafter: 1 (nur ich).
Risiko: Kein finanzielles Risiko vorhanden, da alles mit Eigenkapital gedeckt ist, es reicht jedoch nicht aus um eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) zu gründen.
Es können keine Haftungsansprüche durch Produktions- oder Beratungsfehler entstehen, daher bin ich bereit auch mit dem vollen privaten Vermögen zu haften.
Firmierung: Ich möchte einen Phantasienamen und nicht meinen Familiennamen verwenden.
Zu erwartender Jahresumsatz: Unter 30.000 € im ersten Jahr.

Welche Gesellschaftsform sollte ich wählen?
Ich wäre für eine zumindest erste Einschätzung zur empfehlenswerten Gesellschaftsform dankbar.
Das ich natürlich für tiefer gehende Fragen auch einen Steuerberater direkt beauftragen muss, ist mir klar.
Eventuell ist ja eine hierauf folgende Zusammenarbeit in Zukunft möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 08.10.2007 07:39:34
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf Grund Ihrer Sachverhaltsschilderung vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Es ist zunächst zu unterscheiden ob Sie eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen wollen.

Personengesellschaften sind insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB), die Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und die Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HGB).

Kapitalgesellschaften sind insbesondere die Aktiengesellschaft (§§ 1 ff. AktG) und die GmbH (§§ 1 ff. GmbHG).
Bei den Kapitalgesellschaften steht die Kapitalbeteiligung im Vordergrund.Kapitalgesellschaften sind juristische Personen.In einer Kapitalgesellschaft können sich - je nach Rechtsform - eine oder mehrere Personen zusammenfinden.

Ohne Kenntnis von Details ist eine Beratung ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft fast nicht möglich. Es könnte für Sie die GmbH-Novelle interessant sein: § 5a GmbH-Gesetz soll die Gründung mit nur EINEM EUR Stammkapital ermöglichen. Das Mindeststammkapital der GmbH soll von nunmehr 25.000 EUR auf 10.000 EUR sinken, um insbesondere Gründungen im Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern; über die Gründung der haftungsbeschränkten Unternehmerschaft nach § 5a GmbH-Gesetz kann das Mindeststammkapital nach und nach angespart werden. Es gibt einen Mustergesellschaftsvertrag, eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entfällt, die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften reicht aus. Dies stellt eine deutliche Vereinfachung und Entkomplizierung der Vorschriften dar.Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei dieser Steuerart keinen (Grund-)Freibetrag. Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt derzeit einheitlich 25 %.

Für weiteren Beratungsbedarf stehe ich gerne zur Verfügung. Die Angelegenheit ist zu komplex und sprengt den Rahmen dieses Forums.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater



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