Frage geschrieben am 03.06.2011 12:28:58

Betreff: Werbungskosten - Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Hallo, folgender Sachverhalt irritiert mich:

Ich bekomme monatlich von meinem Arbeitgeber 38,50 an Fahrtkostenzuschuss. Dieser wird auf mein Bruttogehalt addiert und dann versteuert.

Auf meiner Lohnsteuerabrechnung von 2010 steht bei Punkt 18 (Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) : 352,20

Bei meinen Werbungskosten habe ich dann die Kilometer die ich gefahren bin angegeben. (Gesamtbetrag 1233,60 €)

Jetzt hat das Finanzamt den Betrag von Punkt 18 von meinem Kilometergeld abgezogen und somit läge ich unter 920 Euro, also haben sie mir nur die Pauschale von 920 Euro angegeben.

Ich verstehe das nicht, weil ich doch erstens den monatlichen Zuschuss von 38,50 oben schon versteuert habe und zweitens der Betrag von Punkt 18 schon pauschalbesteuert ist.

Ich bin verwirrt. Hat das Finanzamt korrekt gerechnet als sie den Betrag von Punkt 18 von meinem Kilometergeld abgezogen hat?


Antwort geschrieben am 04.06.2011 20:01:18
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer
Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den
Vorgaben dieser Plattform.

Ich habe mir die von Ihnen hier vorgelegten Unterlagen angeschaut und danach ist in der Gehaltsabrechnung das Km-Geld der regulären Besteuerung unterworfen und auch als voll sozialversicherungspflichtiger Betrag berücksichtigt. Das Nettogehalt ist entsprechend gekürzt.

Sie sollten gegen den Bescheid Einspruch einlegen und eine Gehaltsabrechnung, am besten die des Monats Dezember beifügen.
Dabei müsste das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt für das ganze Jahr auf der Lohnsteuerbescheinigung und auf der Dezemberabrechnung unterschiedlich hoch sein, wenn das Km-Geld einmal als regelversteuertes Gehalt und einmal als pauschalversteuertes Gehalt ausgewiesen ist. Sie sollten den Arbeitgeber zusätzlich bitten, eine schriftliche Erklärung dazu abzugeben, weshalb zwei unterschiedliche Berechnungen ausgewiesen sind.

Handelt es sich um regelbesteuerten Zuschuss, so können Sie im Gegenzug diese Beträge als Werbungskosten in dieser Höhe wieder abziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen