Frage geschrieben am 30.08.2011 16:27:18

Betreff: Werbungskosten beim Immobilienverkauf


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem Verkauf einer Immobilie wird, da es sich um eine private Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist handelt, die sog. "Spekulationssteuer" fällig.
Eine Immobilie wurde im Jahr 2010 erworben und im Jahr 2011 mit Gewinn weiter verkauft. Aufwendungen für die Immobilie entstanden in beiden Jahren. Können die Aufwendungen aus 2010 bereits in der Steuererklärung für 2010 als sog. Vortrag berücksichtigt werden, oder gilt hier das Zuflussprinzip und sämtliche Werbungskosten aus 2010 und 2011 müssen in der Einkommenssteuererklärung 2011 berücksichtigt werden?

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 30.08.2011 17:32:11
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Veräußerungskosten stellen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie bei Einkünften nach § 23 EStG Werbungskosten dar.

Grundsätzlich sind nach § 11 Abs. 2 EStG Aufwendungen bie den Überschuss-Einkünften immer im Jahr der Zahlung abzugsfähig. Dies passt bei § 23 EStG systematisch nicht, zumal innerhalb des 10-Jahreszeitraums noch nicht feststehen kann, ob und wann verkauft wird.

Die Rechtsprechung hat daher entschieden, dass Werbungskosten abweichend von § 11 EStG o, Zeitpunkt der Veräußerung abziehbar sind, auch wenn sie vor oder nach dem Jahr der Veräußerung anfallen. Folgende Entscheidungen enthalten diese Aussagen: BFH, Az.: X R 6/91, BStBl II 91, 916; BFH IX B 207/07 BFH NV 08, 2022; BFH X R 91/90, BSt Bl II 92, 1017. Sollte das Finanzamt den Abzug ablehnen, können Sie auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung verweisen,

mit freundlichen Grüßen


Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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