Frage geschrieben am 27.02.2010 15:24:44

Betreff: Werbungskosten-keine Einkünfte-Bitte nur von Herrn Stiller


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Hallo Herr Stiller,

entschuldigen Sie bitte, aber ich möchte jetzt doch nochmals nachfragen. Kann ich aus Ihrer Antwort auf meine Nachfrage entnehmen, dass ich also nur WK habe, wenn ich selber vom meinem Konto zahle.Kann im Darlehensvertrag nicht eine Passage stehen wie etwa" Zur Sicherstellung der Erfüllung des Darlehenszweckes wird das Geld nicht als Einmalbetrag sondern in monatlichen Raten an den jeweiligen Gläubiger direkt von dem Konto des Darlehensgebers überwiesen." Fällt Ihnen sonst eine Möglichkeit ein, die Zahlungen, die vom Kto meine Eltern erfolgt sind doch steuerlich noch geltennd zu machen.

2. Ich habe bzgl Ihres Stichwortes gegoogelt. Ich habe die EV abgegeben, also der Punkt mit der Darlehensbesicherung ist bei mir problematisch. Wie sieht es denn mit der Verpfändung meines zukünftigen Gehaltes aus.Oder Verzicht auf Erbansprüche(zwei Eigentumwohnungen in etwa 100000,00).

3.Wie sehen Sie die Chancen, wenn ich jetzt dank Ihres Hinweises doch noch ein Girokto bekomme und die Kosten ab März 2010 selber bezahle.Meine Eltern möchten das Geld mir dann mtl überweisen. Sehe ich jetzt nicht so problematisch, weil bei einem Bildungskredit hätte ich ja auch mtl Zahlungen erhalten.


Antwort geschrieben am 28.02.2010 12:32:38
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Zunächst gehe ich davon aus, dass der Einzug des Beratungshonorars durch den Plattformbetreiber gewährleistet ist, obwohl Sie selbst kein Girokonto haben. Sie werden sicherlich ein Konto angegeben haben, von dem der Geldeinzug gewährleistet ist.

Der Darlehensvertrag kann die von Ihnen genannte Passage enthalten. Ihre Eltern könnten dann den Betrag monatlich direkt an die Ausbildungsstätte in Ihrem Namen bezahlen. Dies kann im Darlehensvertrag entsprechend vereinbart werden. Trotzdem sollten Sie sich um ein eigenes Girokonto, welches Sie auf Guthabenbasis führen müssen, bemühen. Das würde die Angelegenheit erheblich vereinfachen.

Eine Absicherung des Darlehens ist nicht unbedingt erforderlich, insbesondere dann, wenn der Darlehensbetrag 10.000 Euro nicht übersteigen sollte.

Verträge unter nahen Angehörigen sind steuerlich anzuerkennen, wenn sie klar und ernstlich gewollt sind. Der Inhalt muss dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Daher ist ein sog. "Fremdvergleich" anzustellen. Zudem muß der Darlehensvertrag entsprechend seinem Inhalt vollzogen werden.

Ihre Eltern können dabei den Darlehensbetrag in Raten an Sie überweisen, sie Selbst überweisen dann den entsprechenden Betrag an die Ausbildungsstätte weiter.

Gerne erstelle ich für Sie unter Anrechnung des hier gezahlten Honorars einen entsprechenden Darlehensvertrag, der den steuerlichen Gepflogenheit entspricht. Bei Interesse können Sie sich gerne unter meiner E-Mailadresse StillerStB@gmx.de mit mirin Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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