Frage geschrieben am 27.02.2010 12:38:19Betreff: Werbungskosten-keine Einkünfte
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich absolviere eine Umschulung als Steuerfachangestellter.Zuvor habe ich eine Ausbildung als Wirtschaftskorrespondent absolviert. Leider wird die Umschulung nicht gefördert sondern privat finanziert , eigentlich von meinen Eltern. Jetzt habe ich mir mit meinen Kollegen überlegt, ob es nicht gehen müsste, dass ich vorweggenommene Werbungskosten geltend machen kann trotz fehlender Einkünfte, wenn ich das Geld auf Darlehensbasis von meinen Eltern bekomme mit einem marktüblichen Zinssatz von 6%. Klar bezahlen es dann immer noch meine Eltern, aber das ist doch dann wie wenn ich zu einer Bank gehe und Betrag X aufnehmen würde.Ein Bildungskredit von der Deutschen Bank wurde mir aber versagt. Natürlich soll auch eine Rückzahlung tatsächlich stattfinden, also kein Scheingeschäft konzipiert werden. ich denke bei mir handelt es sich doch um eine Fortbildung gemäß aktuellen BFH Urteil, oder. Was meinen Sie zu dieser Vorgehensweise?
Antwort geschrieben am 27.02.2010 13:36:18
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage zu einem sehr komplexen Thema, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Dem Grunde nach stellen Umschulungskosten zum Steuerfachangestellten Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit dar. Dies hat der BFH, das Steueränderungsgesetz 2006 ist hierbei auf diese Rechtsprechung ohne Einfluss, durch Urteil vom 19.12.2003 - VI R 2/02 - wie folgt entschieden:
"Aufwendungen eines Biologielaboranten für eine Umschulung zum Steuerfachgehilfen stellen vorab entstandene Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar."
Wenn also die Kosten von Ihnen selbst bezahlt werden und die Darlehensgewährung durch die Eltern an Sie richtig gestaltet wird (Stichwort: Darlehensgewährung unter nahen Angehörigen), dann sind die Umschulungskosten als vorwegenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflih sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.02.2010 14:32:12
Hallo Herr Stiller,
danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Jetzt stellt sich folgendes Problem: Ich habe aufgrund einer Pfändung kein eigenes Girokonto.Können die Zahlungen nicht monatlich vom Konto meiner Eltern erfolgen. Denken Sie damit hat sich das Ganze erledigt?
Danke.
Hallo Herr Stiller,
danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Jetzt stellt sich folgendes Problem: Ich habe aufgrund einer Pfändung kein eigenes Girokonto.Können die Zahlungen nicht monatlich vom Konto meiner Eltern erfolgen. Denken Sie damit hat sich das Ganze erledigt?
Danke.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 27.02.2010 14:50:33
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat schon seit längerer Zeit auf Druck des Bundesministeriums für Finanzen die Richtlinie „Girokonto für jedermann“ verfasst. Im Rahmen dieser freiwilligen Selbstverpflichtung erklären die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft jedem Kunden, unabhängig von der Höhe der Zahlungseingänge, zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Dies müsste auch bei Ihnen möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat schon seit längerer Zeit auf Druck des Bundesministeriums für Finanzen die Richtlinie „Girokonto für jedermann“ verfasst. Im Rahmen dieser freiwilligen Selbstverpflichtung erklären die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft jedem Kunden, unabhängig von der Höhe der Zahlungseingänge, zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Dies müsste auch bei Ihnen möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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