Frage geschrieben am 27.04.2007 10:44:00Betreff: Werbungskosten
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Gemeinsame Steuererklärung (Veranlagung) für 2006
Ehefrau: arbeitet
Ehemann: arbeitssuchend und betreut Kleinkind 2J.und nicht in 2006 beim Arbeitsamt gemeldet.
Werbungskosten (Bewerbungskosten) für 2006 wurden für den Ehemann geltend gemacht.
Brief vom Finanzamt: Bei den geltend gemachten Bewerbungskosten für X wurde keine Kostenerstattung seitens des Arbeitsamtes angegeben. Bitte überprüfen Sie die Angaben.
Telefonat mit Sachbearbeiterin vom Finanzamt: Grund angegeben, dass Ehemann in 2006 nicht beim Arbeitsamt gemeldet ist, sondern erst seit 4/2007.
Sachbearbeiterin weiß jetzt nicht, ob die geltend gemachten Werbungskosten (Bewerbungskosten) des Ehemannes erstattungsfähig sind, also (Bewerbungskosten hier: u.a. Fahrtkosten die nachweislich nicht übernommen wurden.)
Ich bräuchte die Rechtsgrundlage auf die sich der Erstattungsanspruch der geltend gemachten Werbungskosten (Bewerbungskosten) stützt.
Danke!
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