Frage geschrieben am 26.03.2010 14:53:11Betreff: Wertpapiere-Verlustverrechnung
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Aufgrund der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers wurden in 2008 einige meiner Wertpapiere (West-LB Zertifikate, für die die Investmentbank als Referenzschuldner eintrat) frühzeitig eingelöst. Statt der Rückzahlung des vollen Nennwerts erlitt ich nahezu einen Totalverlust.
Kann ich den Verlust in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen und falls ja, an welcher Stelle? In der Erträgnisaufstellung und Jahressteuerbescheinigung 2008 für mein Wertpapierdepot wird eine „negative Marktrendite“ [„Erträge aus verzinslichen Wertpapieren (einschl. Stückzinsen) (Zeile 6 KAP)/ Summe der Zeilen 6, 8 und 11 KAP (Zeile 15 KAP)“]
ausgewiesen.
Ist beispielsweise eine Verrechnung mit anderen Einkünften, insbesondere Zinseinkünften, für das Jahr möglich? Ist ein Verlustvor- bzw. Nachtrag möglich, d.h. kann ich den Verlust auch in den folgenden Jahren anteilig geltend machen?
Vielen Dank für Ihren Rat.
Antwort geschrieben am 26.03.2010 15:38:48
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
In Zeile 6 der Anlage Kap 2008 zur Einkommensteuererklärung 2008 wird die von Ihnen genannte negative Marktrendite eingetragen. Haben Sie noch weitere, andere Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. aus Sparguthaben ( Zeile 4 ), Bausparguthaben ( Zeile 5 ), Investmentanteilen ( Zeile 8 ), andere Erträge aus Wertpapieren usw., dann sind diese, egal ob positiv oder negativ, ebenfalls in die Anlage Kap 2008 einzutragen.
Innerhalb dieser Einkunftsart „Kapitalvermögen“ werden die positiven und negativen Erträge miteinander verrechnet. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
Ergibt sich durch die Verrechnung in 2008 nach Abzug der Werbungskosten ein negativer Betrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, so KANN dieser negative Betrag auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 2007 in voller Höhe, teilweise oder gar nicht zurückgetragen werden. Dies beantragen Sie in Zeile 56 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung 2008. Ein dann noch verbleibender Verlustvortrag kann auf die Jahre 2009 ff vorgetragen werden und auch mit Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften verrechnet werden.
Der nach Verlustausgleich und Verlustrücktrag verbleibende Verlustabzug wird zum 31.12.2008 durch Bescheid des Finanzamtes gesondert festgestellt. Auf diesen Bescheid müssen Sie dann Ihr besonderes Augenmerk richten, denn eine falsche Feststellung kann in der Regel nur durch Einspruch binnen der einmonatigen Einspruchsfrist angefochten werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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