Frage geschrieben am 18.01.2010 18:01:05

Betreff: Wie muss Erbengemeinschaft Einkünfte aus Vermietung versteuern


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

im September 2009 ist mein Vater verstorben. So haben meine Mutter, mein Bruder und ich versch. Dinge geerbt. So u.a. auch 2 Mietwohnungen, wobei meiner Mutter davon schon immer 50% gehört haben. So gehören meiner Mutter nun 75%, meinem Bruder und mir jeweils 12,5% an den Wohnungen (da kein Testament existiert).

Somit müssen ja nun die Einnahmen und Kosten der Wohnungen entsprechend aufgeteilt werden.

Die Wohnungen werden jährlich noch mit einem entsprechenden Betrag abgeschrieben, monatlich fällt Hausgeld für die Eigentümerverwaltung an.

Wie müssen diese Einnahmen/Kosten nun in die Steuerklärung von uns Dreien eingegeben werden? Muß jeder in seiner Steuererklärung den entsprechenden Anteil an Abschreibung, Aufwendungen und Mieteinnahmen eintragen?

Das Finanzamt macht keine Probleme, wenn die Miete inkl. Nebenkosten nach wie vor auf das Konto meiner Mutter überwiesen wird und sie uns z.B. quartalsweise unseren Mietanteil abzügl. Hausgeld usw. überweist?

Im voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen


Antwort geschrieben am 18.01.2010 18:16:48
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Die Einkünfte aus Vermietung, die einer Erbengemeinschaft zugerechnet werden, sind nach dem Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung einheitlich und gesondert festzustellen. Hierzu wird eine Feststellungserklärung erstellt und die Anlage V für die beiden Wohnungen. Den Formularsatz erhalten Sie beim Finanzamt oder drucken diesen aus dem Internet aus, viele Finanzämter stellen sie zur Verfügung.

Es wird insoweit nicht in jeder individuellen Steuererklärung der anteilige Ertrag ermittelt sondern nur das Ergebnis aus der (Feststellungs-) Erklärung der Erbengemeinschaft in jede Steuererklärung übernommen.

Das bedeutet, dass die Erbengemeinschaft als solche eine Steuererklärung über den Anteil von 50% erstellt. Die Anlage V der Erbengemeinschaft sieht dann praktisch so aus wie die Anlage V bei der Mutter allein.

Zur Vereinfachung ist es anzuraten, dass eine Gesamtaufstellung erfolgt und dann daraus in der Steuererklärung der Mutter 50 % angesetzt werden und der weitere Anteil von 50 % in die Feststellungserklärung übernommen wird.

Im Rahmen der Feststellungserklärung wird der Anteil jedes Miterben erfragt (50/25/25, Anlage FB - Feststellungsbeteiligte) und dann die Aufteilung des Gesamtertrages auf die einzelnnen Beteiligten (Anlage FE).

Die Verwaltung der Wohnungen ändert sich dadurch nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin



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