Frage geschrieben am 19.07.2009 19:08:25Betreff: Wie trage ich Tankfahrt im Fahrtenbuch ein?
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
ich bin selbständig tätig und will ein Fahrtenbuch für die beruflichen und privaten Fahrten führen.
Ich würde nun gerne wissen, wie ich Tankfahrten in diesem Fahrtenbuch eintrage.
Stellt eine Tankfahrt, die ich auf dem Weg in meine/ bzw. auf dem Rückweg von meiner Betriebsstätte vornehme, eine berufliche Tankfahrt dar?
Generell würde mich interessieren, wann eine Tankfahrt als berufliche Fahrt und wann als private Fahrt gilt.
Wie wird eine Fahrt in die Werkstatt behandelt, berufliche oder private Fahrt?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage.
Antwort geschrieben am 19.07.2009 23:21:29
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtiung Ihres Einsatzes.
Be den von Ihnen gestellten Fragen ist einmal die Situation zu beurteilen, dass Sie auf dem Weg zur Betriebsstätte (ich nehme an, von Ihrer Wohnung aus) tanken. Dann verhält es sich so, dass hier eine Fahrt "zwischen Wohnung und Betriebsstätte" vorliegt, die als Privatfahrt neben den reinen Privatfahrten berücksichtigt wird. Dann ist nicht die Frage nach der Fahrt zur Tankstelle entscheidend sondern dass Sie auf dem Weg von der Wohnung zur Betriebsstätte oder zurück sind.Sie müssen dann die Tankfahrt nicht separat aufführen, wenn damit kein erheblicher Umweg verbunden ist. Sie sollten jedoch im Fartenbuch das Tanken vermerken und auf dem Tankbeleg den Km-Stand.
Sie müssen sich grundsätzlich nur dann Gedanken zu einer Fahrt zur Tankstelle für den EIntrag in das Fahrtenbuch machen, wenn Sie eine Fahrt ausschließlich nur deshalb unternehmen, um das Auto zu betanken. Wenn diese Tank-Fahrt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden privaten Fahrt steht, dann tragen Sie die hierbei zurück gelegten Fahrtkilometer auch als private Fahrt ein. Steht eine betriebliche Fahrt bevor, dann entsprechend diese Km als betriebliche. Ist eine Trennung nicht eindeutig möglich, so können Sie den Anteil beruflich/privat auch schätzen.
Die Fahrt zur Werkstatt würde ich immer als betriebliche Fahrt einordnen- außer ein Schaden ist eindeutig auf einer Privatfahrt (etwa im Urlaub) eingetreten. Sie müssen ja auch die Kosten, die durch den Werkstattbesuch anfallen, eindeutig zuordnen, die Zuordnung (betrieblich oder privat) gilt dann auf die die Fahrt zu und von der Tankstelle.
Die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft oder die erforderlichen regelmäßigen Überprüfungen zählen im Übrigen zu den grundsäzlich erforderlichen Fahrten, die durch die Nutzung als Betriebsvernögen entstehen und sind somit als betrieblich veranlasste Fahrten zu beurteilen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Ich stehe für eine Nachfrage oder eine weiterführende Beauftragung gerne zur Verfügung,
imit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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