Frage geschrieben am 19.02.2010 08:59:53

Betreff: Witwenrente und Steuern


Rechtsgebiet: Renten, Pensionen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ich beziehe eine Witwenrente -567 Euro - eine Zusatzrente - 103 Euro-
habe einen Minijob - 104 Euro - und Mieteinnahmen - kalt 500 Euro.

Ausgaben: Hypothek auf das Haus - 347 Euro( Zweifamilienhaus, eine Wohnung bewohne ich)-Grundsteuer, Versicherung.

Frage 1: Muss ich Einkommenssteuer zahlen?
Frage 2: Wenn ja - muss ich für vergangene Jahre nachzahlen?


Antwort geschrieben am 19.02.2010 09:35:43
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie bereits in 2005 Witwenrente bezogen hatten, dann erfolgt die Besteuerung dieser Rente mit einem Besteuerungsanteil von 50%, d.h. grob gesagt, die Hälfte der Rente unterliegt der Besteuerung. Bei der Zusatzrente weiss ich leider nicht, um was für eine Rentenart es sich handelt, hier lege ich die Rentenanteilsbesteuerung mit 50% zu Grunde. Für den Minijob unterstelle ich, dass der Arbeitgeber eine pauschalierte Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale nach § 40a Abs. 2 EStG abführt. Dann haben diese Einkünfte in Ihrer Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Sie von den Mieteinnahmen Werbungskosten abziehen, sofern diese anteilmässig oder direkt auf den vermieteten Anteil entfallen. Für eine genaue Berechnung benötige ich detaillierte Angaben. Zur Vereinfachung unterstelle ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von Euro 4.000.

Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und meiner Annahmen wird das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag zur Einkommensteuer liegen, sodass keine Einkommensteuer anfallen würde. Ähnliches dürfte auch für die Vorjahre gelten.

Wenn Sie allerletzte Sicherheit haben wollen, kann ich das gerne im Rahmen einer Beauftragung unter Anrechnung der hier fälligen Erstberatungsgebühr für Sie an Hand der genauen Zahlen durchrechnen. Bei Interesse können Sie sich gerne unter meiner E-Mail-Adresse StillerStB@gmx.de in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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