Frage geschrieben am 24.11.2010 22:15:46Betreff: Wohnsitz Frankreich &Vereinigte Emirate mit englischer Ltd.
Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
ich muss zum Jahresende meine Steuererklärung abgeben und bin mir noch unsicher in welchem Land ich was versteuern muss.
Ich habe bis August in Frankreich gelebt und bin gleich im Anschluss nach Abu Dhabi gezogen (noch bis Mitte nächsten Jahres).
Das Geld welches ich in Frankreich beim Kunden vor Ort verdient habe floß in eine in England registrierte Limited mit Firmensitz in England.
Die Limited gehöhrt mir als Direktor zu 100%.
Ich habe jetzt vor dieses Jahr noch als Freiberufler der Limited Rechnungen zu schreiben.
1. Wo muss ich diese Entnahme versteuern?
2. Welche Adresse muss auf die Rechnung?
Besten Dank
Antwort geschrieben am 25.11.2010 07:48:20
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die nachfolgenden Hinweise sich auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt beziehen und nur ersten Überblick verschaffen können, eine persönliche Beratung unter Berücksichtigung aller erforderlichen Angaben und Unterlagen nicht ersetzen können.
Die Frage, in welchem Land Sie persönlich die Einkünfte erklären und versteuern müssen, hängt davon ab, wo Sie als unbeschränkt steuerpflichtig gelten. Wenn Sie in Deutschland in diesem Zeitraum 2009 einen Wohnsitz hatten, versteuern Sie grundsätzlich Ihr "Welteinkommen" hier in Deutschland. Besteht mit dem jeweiligen Land, in dem Sie ebenfalls einen Wohnsitz hatten, ein Doppelbesteuerungsabkommen, so regelt dieses die Zuweisung des Besteuerungsrecht. Mit den VAE besteht ein DBA, die Einkünfte dort sind bei Wohnsitz in Deutschland ebenfalls hier zu versteuern, eventuell dort gezahlte Steuer wird hier angerechnet.
Sind Sie in Deutschland ohne Wohnsitz, können dennoch noch solche Einkünfte, die nach § 49 EStG auch bei beschränkter Steuerpflicht zugerechnet werden (Mieteinkünfte deutscher Immobilien, Gewinne aus deutschen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, Beteiligungsgewinne etc.) ebenfalls hier besteuert werden.
Sie haben nicht angegeben, welche Tätigkeit Sie ausüben, so dass ich hierzu keine weiteren Hinweise erteilen kann.
Ich stehe für eine Nachfrage zu Ihrer Eingangsfrage und für eine darüberhinausgehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.11.2010 17:18:34
Hallo Frau Zerban,
meine Frage war nicht, ob ich in Deutschland einen Wohnsitz habe.
Diese Frage wurde bereits in folgendem Thread abgehandelt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=124301
Es ging mir um den speziell oben genannten Sachverhalt für das Jahr 2010 als Unternehmensberater.
Mein jetziger Wohnsitz ist Abu Dhabi, ich habe jetzt Einkünfte, da ich Rechnungen,die ich an eine englische Ltd schreibe.
Muss ich diese Einkünfte in Abu Dhabi versteuern?
Danke
Hallo Frau Zerban,
meine Frage war nicht, ob ich in Deutschland einen Wohnsitz habe.
Diese Frage wurde bereits in folgendem Thread abgehandelt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=124301
Es ging mir um den speziell oben genannten Sachverhalt für das Jahr 2010 als Unternehmensberater.
Mein jetziger Wohnsitz ist Abu Dhabi, ich habe jetzt Einkünfte, da ich Rechnungen,die ich an eine englische Ltd schreibe.
Muss ich diese Einkünfte in Abu Dhabi versteuern?
Danke
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 26.11.2010 10:45:09
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn man mir hier in Deutschland
die Frage stellt und Sie eine deutsche Anschrift hier im Portal angeben, werde ich zunächst als Berater die Frage des Wohnsitzes in Deutschland stellen. Das ist stets eine Einzelfallbeurteilung und nicht allgemein zu beantworten. Sie haben erst in Ihrer Nachfrage angegeben, welche Tätigkeit Sie ausüben.
Wenn Sie ausschließlich einen Wohnsitz in Abu Dhabi haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Einkünfte dort zu versteuern haben. Wenn Sie in einem anderen Land eine Betriebsstätte unterhalten, erfolgt die Besteuerung auch dort.
Sie sollten einen Steuerberater in dem Land konsultieren, wo Sie tätig sind,um das abschließend zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn man mir hier in Deutschland
die Frage stellt und Sie eine deutsche Anschrift hier im Portal angeben, werde ich zunächst als Berater die Frage des Wohnsitzes in Deutschland stellen. Das ist stets eine Einzelfallbeurteilung und nicht allgemein zu beantworten. Sie haben erst in Ihrer Nachfrage angegeben, welche Tätigkeit Sie ausüben.
Wenn Sie ausschließlich einen Wohnsitz in Abu Dhabi haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Einkünfte dort zu versteuern haben. Wenn Sie in einem anderen Land eine Betriebsstätte unterhalten, erfolgt die Besteuerung auch dort.
Sie sollten einen Steuerberater in dem Land konsultieren, wo Sie tätig sind,um das abschließend zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Zerban direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de:












