Frage geschrieben am 30.06.2010 17:18:45Betreff: Wohnsitz Schweiz - Kauf Wohnung und Mieteinkommen in Deutschland
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ich möchte in Deutschland eine Wohung erwerben und sie vermieten. Gemäss meiner Information ist das Mieteinkommen gemäss 49 EstG in Deutschland steuerpflichtig.
Frage:
Meine Mieteinnahmen dürften ca. 12000 Euro betragen und mein Arbeitseinkommen in der Schweiz ist ca. 150000 CHF.
Ist für die Besteuerung der Mieteinnahmen in Deutschland nur die Mieteinnahmen (12000) Euro relevant und satzbestimmend oder auch zusätzlich mein Arbeitseinkommen in der Schweiz?
Kann ich in Deutschland die Kreditzinsen für den Kauf der Eigentumswohnung (Kredit in CHF bei Bank in Schweiz) und Abschreibungen für Wohnung geltend machen?
Antwort geschrieben am 30.06.2010 17:46:04
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie in Deutschland EINEN Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (dies ist ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ) haben, dann sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Haben Sie in Deutschland weder EINEN Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt, dann sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben.
Nach Ihrer Schilderung sind Sie in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, dies sind Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Wenn Sie in Deutschland ansonsten keine weiteren Einkünfte haben, sind dies Ihre einzigen Einkünfte, die Sie im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht hier versteuern müssen. Die Einkünfte aus der Schweiz werden nicht mit einbezogen, auch nicht im Rahmen des Progressionsvorbehaltes, der nur bei unbeschränkter Steuerpflicht greift.
Sie können von den Mieteinnahmen sämtliche Werbungskosten abziehen. Dazu zählen u.a. die Schuldzinsen und die Abschreibung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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