Frage geschrieben am 07.04.2009 07:53:24Betreff: Wohnsitz in Spanien -. Gewerbe in Deutschland
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Geschlossen
ich wohne seit 4 Jahren mit meiner Familie mit Erst- (und Einzelwohnsitz) in Spanien.
Jetzt möchte ich ein kleines Transportgewerbe gründen. Auf Grund der neuen spanischen Gesetze ist es mir, mit meinen Verhältnissen, nicht möglich das Gewerbe hier zu gründen.
(Bei Neuanmeldung eines Transportgewerbes, und um offizielle Transportgenehmigung zu erhalten, ist es notwendig mindestens 3 LkWs in das Gewerbe einzubringen. Jeweiliges Höchstalter 5 Monate zulässiges Gesamtgewicht (inges.) 60t.)
Ist es möglich Zweitwohnsitz in D anzumelden, dort das Gewerbe zu betreiben, Fahrzeug in D zuzulassen, obwohl Erstwohnsitz in Spanien ist und das Gewerbe hier ausgeübt wird? Rechnungsstellung erfolgt dann aus D (Zweitwohnsitz) an in D ansässige Kunden. Kann spanisches Konto verwendet werden?
Einkommens- und Umsatzsteuer ist dann wahrscheinlich in D fällig, wie verhält sich das aber mit meinem Wohnsitz, bzw. Steuerklasse, da meine Familie & ich weiterhin in Spanien wohnen? Kann die hiesige Hypothek dann noch irgendwie steuerlich geltend gemacht werden? (Doppelbesteuerungsabkommen).
Bieten sich nebenbei evtl. Steuervorteile?
Bitte um Aufklärung bzgl. obigen Sachverhaltes.
Besten Dank und Gruß
-- Einsatz geändert am 07.04.2009 09:04:52
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 07.04.2009 09:02:00
Zusatz, evtl. Eingrenzung:
Transportgewerbe ist in Spanien bereits angemeldet (jedoch ohne offizielle "landesinterne" Transportgenehmigung, ausserhalb ES ist diese Genehmigung nicht notwendig). Hierfür wird auch monatliche Sozialversicherung entrichtet. Besteht evtl. die Möglichkeit einer Zweigniederlassung in D?
Falls ja, sind die Gewerbe untereinander befähigt Rechnungen auszustellen? (s. Steuervorteile)
Danke und Gruß
geschrieben am 07.04.2009 09:02:00
Zusatz, evtl. Eingrenzung:
Transportgewerbe ist in Spanien bereits angemeldet (jedoch ohne offizielle "landesinterne" Transportgenehmigung, ausserhalb ES ist diese Genehmigung nicht notwendig). Hierfür wird auch monatliche Sozialversicherung entrichtet. Besteht evtl. die Möglichkeit einer Zweigniederlassung in D?
Falls ja, sind die Gewerbe untereinander befähigt Rechnungen auszustellen? (s. Steuervorteile)
Danke und Gruß
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 07.04.2009 09:43:17
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine für Sie zufriedenstellende Beratung im internationalen Steuerrecht ist auch für 50€ nicht machbar. Wenn Sie Interesse an einer fundierten Darstellung und Beratung haben wollen, dann können Sie eine Direktanfrage an mich richten. Allerdings müssten Sie Ihren Einsatz dafür auf nicht unter 120€ erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 07.04.2009 09:43:17
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
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Sehr geehrter Ratsuchender,
eine für Sie zufriedenstellende Beratung im internationalen Steuerrecht ist auch für 50€ nicht machbar. Wenn Sie Interesse an einer fundierten Darstellung und Beratung haben wollen, dann können Sie eine Direktanfrage an mich richten. Allerdings müssten Sie Ihren Einsatz dafür auf nicht unter 120€ erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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