Frage geschrieben am 07.04.2009 07:53:24

Betreff: Wohnsitz in Spanien -. Gewerbe in Deutschland


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Geschlossen
Hallo und guten Morgen,
ich wohne seit 4 Jahren mit meiner Familie mit Erst- (und Einzelwohnsitz) in Spanien.
Jetzt möchte ich ein kleines Transportgewerbe gründen. Auf Grund der neuen spanischen Gesetze ist es mir, mit meinen Verhältnissen, nicht möglich das Gewerbe hier zu gründen.
(Bei Neuanmeldung eines Transportgewerbes, und um offizielle Transportgenehmigung zu erhalten, ist es notwendig mindestens 3 LkWs in das Gewerbe einzubringen. Jeweiliges Höchstalter 5 Monate zulässiges Gesamtgewicht (inges.) 60t.)

Ist es möglich Zweitwohnsitz in D anzumelden, dort das Gewerbe zu betreiben, Fahrzeug in D zuzulassen, obwohl Erstwohnsitz in Spanien ist und das Gewerbe hier ausgeübt wird? Rechnungsstellung erfolgt dann aus D (Zweitwohnsitz) an in D ansässige Kunden. Kann spanisches Konto verwendet werden?

Einkommens- und Umsatzsteuer ist dann wahrscheinlich in D fällig, wie verhält sich das aber mit meinem Wohnsitz, bzw. Steuerklasse, da meine Familie & ich weiterhin in Spanien wohnen? Kann die hiesige Hypothek dann noch irgendwie steuerlich geltend gemacht werden? (Doppelbesteuerungsabkommen).
Bieten sich nebenbei evtl. Steuervorteile?

Bitte um Aufklärung bzgl. obigen Sachverhaltes.
Besten Dank und Gruß

-- Einsatz geändert am 07.04.2009 09:04:52

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