Frage geschrieben am 29.06.2010 13:48:28

Betreff: Wohnsitz und Steuererklaerung


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin freiberuflich in NRW gemeldet, arbeite jedoch ausschliesslich fuer internationale Organisationen im EU-Ausland. Ausserdem habe ich seit kurzem einen Lehrauftrag zur Teilzeitarbeit an einer Hochschule in Grossbritannien. Dort werden die Steuern direkt abgezogen. Wo sollte ich meine Steuererklaerung machen in Deutschland oder in Grossbritannien? Und wo sollte ich jetzt meinen Wohnsitz melden? Ich verbringe ca 50% meiner Zeit jeweils in Deutschland und Grossbritannien, auch wenn in Deutschland keine Einnnahmen entstehen.
Vielen Dank im Voraus fuer Ihre HIlfe.


Antwort geschrieben am 29.06.2010 14:21:47
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für die Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten kann:

Da Sie sowohl einen Wohnsitz in Deutschland als auch in England haben, sind Sie zunächst unbeschränkt steuerpflichtig in D und in England mit Ihren gesamten Einnahmen- auch den ausländischen.

Es gibt allerdings zwischen den verschiedenen Ländern meistens Doppelbesteuerungsabkommen, die eine Doppelbesteuerung verhindern sollen.

So heißt es in Artikel XIII des DBA England:"Hochschullehrer oder Lehrer aus einem der Gebiete, die während eines vorübergehenden Aufenthalts von höchstens zwei Jahren Vergütungen für eine Lehrtätigkeit an einer Universität, Hochschule, Schule oder einer anderen Lehranstalt in England erhalten, sind hinsichtlich dieser Vergütungen in England nicht steuerpflichtig." Es muss überprüft werden, ob dieses auf Sie zutrifft.

Trifft dieses nicht zu, und Sie erhalten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,so werden diese in England besteuert und in D freigestellt. Allerdings unterliegen sie dem Progressionseffekt.

Es muss in Ihrem Fall noch weiter geprüft werden, um welche Art von Einkünften es sich handelt.

In Ihrem Fall müssen Sie sowohl eine Steuererklärung in D als auch in UK abgeben. Möchten Sie dieses für die Zukunft nicht mehr, müssen Sie Ihren Wohnsitz in D aufgeben (das bedeutet nicht nur die Abmeldung beim Ortsamt sondern auch die Aufgabe der Wohnung) und dürfen hier auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben (mehr als 6 Monate in D).

Haben Sie aber darüber hinaus weiterhin Einkünfte in D, so bleiben Sie weiterhin beschränkt steuerprlichtig in D mit gewissen Einkünften.

Wenn Sie weiterhin planen 50% des Jahres in D zu verbringen, wird die Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht schwierig. Möchten Sie in D gar nicht mehr steuerpflichtig sein, sollten Sie für die Detailfragen noch einmal einen Steuerberater konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen

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