Frage geschrieben am 29.07.2010 10:06:28Betreff: Wohnungsverkauf: Verlust absetzbar wenn kein Spekulationsobjekt mehr?
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
in dem Forum habe ich meine Frage unter "Wonhn.-Verkauf,kein Spek.-Obj.- wie Verlust berech" bereits gestellt und bekam die Antwort, daß ein Verlust beim Verkauf ein "steuerliches Privatvergnügen" sei. Meine Frage, kann ich von dem Verlust wirklich nichts absetzen??
Hier die im Forum gestellte Frage:
nach 15 Jahren haben wir unsere immer vermietete Wohnung verkauft (Beispiel 175.000 Kaufpreis; 130.000 Verkaufspreis, zum Zeitpunkt des Verkaufes noch 140.000 Schulden). Dies ist ja nun kein Spekulationsobjekt mehr. Mir ist nicht klar was ich nun zur Verlustberechnung heranziehen muss. Die Differenz vom Kauf- zum Verkaufspreis in Anlage SO (und muss ich da auch die bisher abgesetzten Abschreibungen berücksichtigen, die ich über die ganzen Jahre nicht mehr habe)?? Oder die Differenz von noch vorhandenen Schulden und Verkaufspreis, die ich dann in Anlage V od. FE1 einzutragen habe?
In der Hoffnung eine positivere Antwort zu erhalten
MfG habari
Antwort geschrieben am 29.07.2010 10:24:38
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Die 10-Jahres-Frist im Rahmen des § 23 EStG ist Teil des gesetzlichen Tatbestands. Die Rechtsauskunft, die Sie bei Ihrer ersten Anfrage erhielten, war daher korrekt. Lediglich hinsichtlich der Zinsen aus den noch nicht getilgten Darlehen ist möglicherweise eine Berücksichtigung in den Jahren nach dem Verkauf als Werbungskosten denkbar. Bitte fragen Sie dazu nach.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort erteilen zu können, der Gesetzgeber hat hier jedoch klare Vorgaben erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
§ 23 EStG
Abs.(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
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