Frage geschrieben am 30.12.2010 13:09:32

Betreff: Zauberkünstler will eigenes Buch verkaufen


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Hallo,

ich bin Student und verdiene mir mein Geld als freiberuflicher Zauberkünstler (Kleinunternehmer).
Nun spiele ich seit einiger Zeit mit dem Gedanken, selbst entwickelte Zauberkunststücke (Anleitung + Beilage) über meine Webseite an Kollegen zu verkaufen.

Ist hierfür zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung nötig oder gilt das noch als freiberufliche Tätigkeit? Ich verkaufe schließlich hauptsächlich das Ergebnis meine kreativen, künstlerischen Arbeit!

Ändert sich an der Rechtslage etwas, wenn ich nur ein Buch (ohne Beilage) schreibe, dieses in kleiner Stückzahl (20-30 Exemplare) produzieren lasse und an Kollegen verkaufe?

Was wäre, wenn nicht ich, sondern ein Händler für Zauberbedarf die Vermarktung übernimmt?

Mein Anliegen lässt sich wohl auf eine Frage zusammenfassen:
Besteht irgendwie die Möglichkeit mein Vorhaben umzusetzen, ohne ein Gewerbe anzumelden?

Mit freundlichen Grüßen,
Florian


Antwort geschrieben am 30.12.2010 13:38:02
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.

Die Honorare für die Anleitungen und ein Buch sind auch als Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit zu beurteilen. Auch wenn Sie im Übrigen nicht als Zauberkünstler tätig wären, sondern nur ein Buch geschrieben hätten, ergibt sich keine andere Beurteilung, wenn Sie Ihre eigenen kreativen Ideen dort veröffentlichen. Nur wenn Sie andere "Produkte" verkaufen, kann man nicht mehr von einer eigenen schöpferischen Idee sprechen.

Der Vertriebsweg ist nicht entscheidend, das ist nur die Vermarktungseben. Ihre Vergütung liegt in der Erzielung der Eröse für Ihr Buch.

Der Händler erzielt dann durch Ihre Vergütung an ihn für die Vermarktung Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, das ist aber für andere Schriftsteller auch der Fall.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin



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