Frage geschrieben am 12.07.2007 21:50:00

Betreff: Zinsaufwendungen bei Immobilienfinanzierung


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Ich moechte ein Privatdarlehen von einem Franzosen aufnehmen. Er moechte die Zinsertraege in Frankreich versteuern. Wenn er mir das Darlehen von seinem deutschen Bankkonto auszahlt und ich die Kreditraten inklusive Kreditzinsen auf sein Konto in Frankreich zahle, waere er dann mit den Zinsertraegen in Deutschland oder Frankreich steuerpflichtig?

Kann ich die Kreditzinsen eines Privatdarlehens steuerlich von meinen Mietertraegen in Abzug bringen? Der Darlehensbetrag wird direkt an den Verkaeufer der Immobilie gezahlt. Oder geht dies nur bei einer Bankfinanzierung?


Antwort geschrieben am 13.07.2007 00:22:11
Sehr geehrte(r) Fragende(r),

die Antwort auf die Frage, wo der Darlehensgeber seine Zinserträge versteuern muss, hängt einzig davon ab, wo der Darlehensgeber seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Denn nach der französischen Steuergesetzgebung (ich gehe aufgrund Ihrer Angaben davon aus, dass der Darlehensgeber seinen Wohnsitz in Frankreich hat), die grds. der deutschen entspricht, hat der Steuerpflichtige dort, wo eben dieser liegt (hier also Frankreich), grds. sein gesamtes Welteinkommen zu versteuern. Hierzu zählen auch dessen Einkünfte aus diesen Zinserträgen - unabhängig davon auf welches Konto der Kapitaldienst erfolgt.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Selbstverständlich können Sie auch die Zinsen aus einem privat gegebenem Darlehen als Werbunskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen - hier gibt es grds. keinen Unterschied zur Behandlung von Zinsaufwendungen für Bankdarlehen. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass es eine klare und ernsthafte zivilrechtliche Vereinbarung (Darlehensvertrag) gibt und dieser (d.h. die Zins- und Tilgungsleistungen) tatsächlich durchgeführt werden (kein Scheingeschäft). Da in Ihrem Falle die Zahlungen auch per Überweisung erfolgen, ist der entsprechende Nachweis hierfür ausreichend gegeben.

Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Corina Seiter


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