Frage geschrieben am 12.07.2007 21:50:00Betreff: Zinsaufwendungen bei Immobilienfinanzierung
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Kann ich die Kreditzinsen eines Privatdarlehens steuerlich von meinen Mietertraegen in Abzug bringen? Der Darlehensbetrag wird direkt an den Verkaeufer der Immobilie gezahlt. Oder geht dies nur bei einer Bankfinanzierung?
Antwort geschrieben am 13.07.2007 00:22:11
die Antwort auf die Frage, wo der Darlehensgeber seine Zinserträge versteuern muss, hängt einzig davon ab, wo der Darlehensgeber seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Denn nach der französischen Steuergesetzgebung (ich gehe aufgrund Ihrer Angaben davon aus, dass der Darlehensgeber seinen Wohnsitz in Frankreich hat), die grds. der deutschen entspricht, hat der Steuerpflichtige dort, wo eben dieser liegt (hier also Frankreich), grds. sein gesamtes Welteinkommen zu versteuern. Hierzu zählen auch dessen Einkünfte aus diesen Zinserträgen - unabhängig davon auf welches Konto der Kapitaldienst erfolgt.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Selbstverständlich können Sie auch die Zinsen aus einem privat gegebenem Darlehen als Werbunskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen - hier gibt es grds. keinen Unterschied zur Behandlung von Zinsaufwendungen für Bankdarlehen. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass es eine klare und ernsthafte zivilrechtliche Vereinbarung (Darlehensvertrag) gibt und dieser (d.h. die Zins- und Tilgungsleistungen) tatsächlich durchgeführt werden (kein Scheingeschäft). Da in Ihrem Falle die Zahlungen auch per Überweisung erfolgen, ist der entsprechende Nachweis hierfür ausreichend gegeben.
Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Corina Seiter
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