Zinsen aus Studentenkredit steuerlich abziehbar?

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

205 Aufrufe

Zinsen aus Studentenkredit steuerlich abziehbar?

Hallo,

Ich habe meine Steuererklärung fürs Jahr 2010 gemacht in der ich die Zinsen für die Rückzahlung meines Studentenkredits geltend machen wollte. Vom Finanzamt habe ich jedoch nun die eine Ablehnung erhalten mit der Begründung:

"Die Zinsen aus dem Stundentenkredit können nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Der Studentenkredit selbst zählte auch nicht als Einnahme".

Situation sieht so aus:
- Mitte 2005 Abschluss der Schulausbildung
- Ende 2005 Aufnahme eines Stundentenkredits zur Finanzierung meines Erststudiums, d.h. zur Begleichung des Studiengebühren - während des Studiums stand ich in keinem steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis, war also nicht neben dem Studium arbeiten.
- 2009, einige Monate nach Abschluss des Studiums, begann ich mit der Tilgung des Kredits
- seit 2010 stehe ich in einem Beschäftigungsverhältnis

Laut § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist es ja nun so, dass Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Allerdings steht dem gegenüber, das ich aus dem Kredit monatlich 800 Euro bezogen habe. Die Studiengebühren betrugen aber monatlich nur €560. Demnach kamen die verbleibenden €240 meinem eigenen Lebensunterhalt zugute.

Frage: Kann ich die Zinsen aus diem Kredit steuerlich gelten machen oder nicht?Wie gesagt, Finanzamt hat dies abgelehnt.

Und wie sieht es mit den geleisteten Studiengebühren aus?


von hinkel11 am 05.02.2012 18:17
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



>Zinsen aus Studentenkredit steuerlich abziehbar?
Werden Aus- und Fortbildungen mittels eines Darlehens finanziert, sind Zinsen und Gebühren für den Kredit im Jahr der Zahlung abzugsfähig. Die Tilgungsraten für das Bildungsdarlehen sind dagegen steuerlich nicht absetzbar. Dies gilt auch für ein Bafög-Darlehen.

Wenn mit dem Darlehen ein Erststudium finanziert wurde, können die Zinsen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Handelte es sich hingegen um ein Zweitstudium, sind die Zinsen Werbungskosten.


von schneechen am 08.02.2012 21:24
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen: