Frage geschrieben am 30.05.2010 19:40:39

Betreff: Zinsen vom Finanzamt - Abgeltungsteuer ?


Rechtsgebiet: Finanzamt
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Wir haben in den Vorjahren zuviel Steuern bezahlt und erhalten nun auf unser Guthaben Zinsen vom Finanzamt.

Nun die Frage: sind auf die Zinsen Steuern zu zahlen?
Was passiert, wenn wir in unserer Steuererklärung die Zinsen nicht angeben? Steuerhinterziehung kann es ja nicht sein, da die Zinsen dem Finanzamt bekannt sind, es wurde also nichts verschwiegen. Werden die Steuern von Amts wegen festgestellt?


Antwort geschrieben am 30.05.2010 21:01:19
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Zunächst ist festzustellen, dass diese Zinsen grundsätzlich zu den Kapitalerträgen gem. § 20 EStG zählen.

Ob Sie auf die Zinseinnahmen, die Sie gemäß § 233a AO erzielt haben, Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie bereits mit den übrigen Erträgen aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibeträgen liegen.

Das Finanzamt stellt diese Kapitalerträge nicht von Amts wegen fest. Sie sind allerdings in dem Konto des Finanzamts gespeichert, damit dem Veranlagungsbezirk für Ihre Einkommensteuererklärung nicht automatisch bekannt. . Sie müsesn diese Zinserträge in dem Formular der Einkommensteuererklärung angeben, danach wird in Zeile 21 dieses Formulars ausdrücklich danach gefragt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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