Frage geschrieben am 18.03.2011 22:29:28

Betreff: Zusammenveranlagung/Fragen zur Einkommensteuererklärung


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 25,00
Status: Geschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Ehefrau ist im letzten Jahr nach Deutschland umgezogen. Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung, und sind beide uneingeschränkt steuerpflichtig. Wir wollen unsere Steuererklärung 2010 gemeinsam abgeben. (Zusammenveranlagung).
- Vor dem Umzug meiner Ehefrau nach Deutschland , lebte sie in einem nicht EU-Land.
Ich habe in dieser Zeit an sie mehrere Unterhaltszahlungen ( sie hat keine andere Einkünfte) geleistet.
Meine Fragen:
1)Kann man diese Unterhaltszahlungen ( ca.3800 €) in der steuererklräung als außergew. Belastung, oder als Anlage U) angeben, abwohl die Steuererklärung als Zusammenveranlagung abgegeben wird?

2)Als meine Ehefrau im Ausland war, habe ich sie 2 mal besucht. Besteht die Möglichkeit des Absetzens der Flugkosten ?

Vielen Dank


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