Zwangsumzug 2007 - Jetzt BFH-Entscheidung
Hallo Forum,
habe heute die Entscheidung des BFH gelesen, bei der die Kosten der Ersatzwohnung wegen Unbewohnbarkeit der Erstwohnung als AB gewertet wurden (http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/miete-als-aussergewoehnliche-belastungen/440.html).
Dazu mein Fall: musste 2007 umziehen, weil das Bauordnungsamt eine weitere Nutzung der Wohnung wegen fehlendem zweiten Fluchtweg untersagt hat. Eine Installation eines zweiten Fluchtwegs war nicht gestattet, da die Denkmalschutzbehörde sich Sorgen um das Aussehen des Hauses machte.
Der erste Bescheid zur 2007er Steuer erging im Februar 2008, der Änderungsbescheid im Januar 2009 (Pendlerpauschalenbedingt).
Nun meine Fragen, bei denen ich mich über jede Hilfe freue:
1) klingt die Idee, Umzugskosten (oder hier einfach die Pauschale plus einiger Kleckerbeträge), die durch Anordnung der Baubehörden unter Androhung von Ordnungsgeld entstanden sind, abzusetzen, plausibel?
2) die Verjährungsthematik, die ich nicht wirklich verstanden habe, nur soviel wie "im Prinzip nicht möglich, es sei denn, ich wusste es vorher nicht besser und habe es deshalb nicht angesetzt, aber auch dann nicht immer". Oder so ähnlich.
Besten Dank für alle Hinweise und Hilfen, und noch lieber Nachschlagestellen oder Gesetze als Basis für einen möglichen Antrag.
Besten Dank nochmals,
Fawn
PS: das war übrigens eine Mietwohnung, und da wir dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen konnten, zahlten wir alles selbst. Wobei er ohne Baugenehmigung ausgebaut hat.
von fawn am 01.09.2010 22:16
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