Frage geschrieben am 17.12.2009 07:58:59

Betreff: Zwei Eigentümer und Kreditnehmer, EINER erhält Mieteinnahmen


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30,00
Status: archiviert
Guten Tag,

nach dem Tod meines Vaters bilden wir eine Erbengemeinschaft bezüglich meines Elternhauses. Mutter 50%, Bruder 25%, Ich 25%.

Erbengemeinschaft soll nach Streitigkeiten mit Bruder aufgelöst werden. Haus hat zwei Wohnungen, wurde bisher von Mutter und Bruder genutzt, Mutter ist bereits ausgezogen, beide Wohnungen sollen dann vermietet werden.

Angedacht ist, ich übernehme die 25% meines Bruders, er erhält dafür 80 TE und verzichtet auf weitere Rechte am Haus, die nach Ableben der Mutter entstehen würden.

80 TE werden als Kredit aufgenommen, Darlehensnehmer Mutter und ich. Mieteinnahme von circa 10 TE pro Jahr gehen auf "Hauskonto", das auf Mutter und mich läuft, Darlehen geht davon ab, Überschuß von rund 6 TE pro Jahr gehen an Mutter, die rechnet die Schuldzinsen steuerlich dagegen. Mutter hat sonst nur Rente in Höhe von 10TE pro Jahr, mein z.v.E beträgt 50 TE.

Rechnet mir Finanzamt 50% der Mieteinnahmen zu, die ich gar nicht bekomme???(Solange Mutter lebt) Wie verhindere ich das???

Danke vorab.


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