Frage geschrieben am 29.11.2007 00:07:00Betreff: als azubi kleingewerbe eröffnen
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
zur zeit bin ich in der ausbildung zur kauffrau für bürokommunikation.
nun wurde ich von meinem ausbilder (gleichzeitig auch geschäftsführer) darauf angesprochen, ob ich die buchhaltung auf selbsständiger basis übernehmen wolle.
meine fragen sind nun, ob für mich die risiken eines regresses abzuwenden sind,(eine erfahrene buchhalterin wird mir zur seite gestellt, welche den jahresabschluss auch erstellen wird)und ob Sie weitere risiken sehen, die ich nun nicht benennen konnte.
MfG
Antwort geschrieben am 29.11.2007 07:54:36
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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besten Dank für Ihre Anfrage die ich im Rahmen Ihres Einsatzes kurz wie folgt beantworten möchte:
Zunächst unterstelle ich, dass Sie volljährig sind. Ich kann Ihnen nur den Rat geben, zuerst Ihre Ausbildung abzuschließen, bevor Sie an irgendeine Selbständigkeit denken, denn die Voraussetzungen für Ihre Selbständigkeit als Buchhalterin oder Dienstleisterin liegen noch nicht vor. Hierfür benötigen Sie eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung.
Erst wenn Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und dann 3 Jahre in der Buchhaltung tätig gewesen sind, können Sie sich selbständig machen.
Zudem könnte Ihre selbständige Tätigkeit als scheinselbständig eingestuft werden: Wer bestimmte Kriterien erfüllt, ist sozialversicherungsrechtlich ein Arbeitnehmer, oder doch zumindest ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger. Das bringt nachteilige, sozialversicherungsrechtliche Probleme für Sie mit.
Im Klartext: Lassen Sie die Finger von einer derartigen Selbständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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