Frage geschrieben am 18.03.2011 07:19:43

Betreff: arbeiten in deutschland, leben in der schweiz


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 100,00
Status: Beantwortet
als höllandische Familie(verheiratet,2 kinder) wohnen wir seit 8 jahren in der Schweiz (C-Ausweis), nicht in Grenzgebied mit Deutschland (momentan habe ich ein Schweizer Arbeitsvertrag)

Habe ein attraktives angebot um in Deutschland zu arbeiten, und möchte diese gern annehmen(Also ein deutsche Arbeitsvertrag wäre das resultat) , w[rde mich in Deutschland niederlassen.

Meine Frau und Kinder möchte in der Schweiz bleiben (Arbeit, Schule, Lehre).

Geht das überhaupt ?

Wenn ja, womit muss ich rechnen im Bezug zu ; Einkommenssteuer / Altersvorsorge / Arbeitslosigkeit / andere ?




Antwort geschrieben am 18.03.2011 08:28:58
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in Deutschland EINEN Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG. Nach § 8 AO hat jemand den Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der gewöhnliche Aufenthalt ist nach § 9 AO die Anwesenheit des Steuerpflichtigen in Deutschland in einem zeitlichen Zusammenhang von mehr als 6 Monaten.

In Ihrem Falle werden Sie sowohl EINEN Wohnsitz als auch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sodaß Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig werden. Bzgl. des Wohnsitzes in Deutschland kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen Erst-oder Zweit-bzw. Mehrfachwohnsitz handelt. Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt Ihr sogenanntes Welteinkommen.

Sie werden in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG erzielen, die entweder nach der Grundtabelle oder Splittingtabelle zu versteuern sind.

Da Sie verheiratet sind, würde die Splitting-Tabelle im Rahmen einer gemeinsamen Veranlagung mit Ihrer Ehefrau Anwendung finden, allerdings nur dann, wenn auch Ihre Frau unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wäre ( § 25 Absatz 1 Satz 1 EStG ). Dazu müsste Sie Ihren Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Da Sie wegen den Kindern und ihrer Arbeit in der Schweiz wohnen bleibt, wird sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, sodass Ihre Steuer nach der Grundtabelle festzusetzen sein wird.

Den steuerlichen Unterschied habe ich an einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro als Beispiel wie folgt aufgeführt:

zu versteuerndes Einkommen 80.000€ nach der Grundtabelle € 25.428 zu zahlende Einkommensteuer.

zu versteuerndes Einkommen 80.000€ nach der Splittingtabelle € 18.014

Da Sie berufsbedingt nach Deutschland wechseln, Ihren Lebensmittelpunkt ( der dort ist, wo sich Ihre Familie befindet ) in der Schweiz haben, können Sie aber Kosten für doppelte Haushaltsführung steuermindernd ansetzen:

Für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen
Aufwendungen für die Übernachtung zeitlich unbegrenzt
Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich
und eventuell weitere Aufwendungen.

Das ganze wird ein Rechenexempel sein.
Ihr Arbeitsverhältnis in Deutschland wird sozialversicherungspflichtig sein, d.h. von Ihren Burttobezügen wird der Arbeitnehmeranteil zu Kranken,- Pflege,- Renten,-und Arbeitslosenversicherung durch den Arbeitgeber neben der Lohnsteuer einbehalten und abgeführt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen dieses Forums einen Überblick über die Problematik geben.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater




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