Frage geschrieben am 18.05.2011 22:17:01Betreff: doppelte Haushaltsführung / ETW von Ehefrau mieten
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
bei mir sind die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gegeben und auch in den vergangenen Jahren vom Finanzamt anerkannt.
Nun werde ich in Kürze meinen Arbeitsort verlegen, der aber weiterhin 160 km von meinem Heimatort entfernt liegt.
Nun möchten wir folgendes durchführen
- Meine Frau kauft an meinem Arbeitsort eine Eigentumswohnung
- Meine Frau vermietet die Wohnung an mich (mit richtigem Mietvertrag und das Geld wird auch von meinem Konto auf das Konto meiner Frau per Dauerauftrag überwiesen
Frage ist nun folgendes in der aktuellen Rechtsprechnung noch möglich:
- Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung setze ich weiterhin die Mietzahlungen etc. ab
- Meine Frau hat Mieteinkünfte, erzielt jedoch durch die Finanzierungszinsen, Abschreibung etc. einen Verlust.
- Wir sind Zusammenveranlagt. Kann der Verlust aus Vermietung meine/unsere Steuerlast weiter vermindern
- Welche Punkte müssen noch berücksichtigt werden?
Antwort geschrieben am 20.05.2011 22:27:58
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Genau diese Gestaltung ist möglich und vom BFH bestätigt. Bei Bedarf kann ich Ihnen gerne das Urteil zuschicken bzw. die genaue Bezeichnung.
Sie müssen darauf achten, dass der Vertrag wie unter fremden Dritten geschlossen wird, also dem Fremdvergleich stand hält.
Ansonsten mindern die Kosten der Wohnung Ihr gemeinsames Einkommen. Die Mieteinnahmen müssen aber natürlich von Ihrer Frau bzw. von Ihnen gemeinsam versteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 21.05.2011 11:41:14
das BFH Urteil ist vom 11.3.2003, IX R 55/01
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