Frage geschrieben am 26.02.2011 19:18:14Betreff: einkommenssteuer
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
muss ich dies beim einkommenssteuerausgleich
angeben ?
bisher habe ich dies nicht getan
habe ich damit steuerlich einen Fehler gemacht ?
Antwort geschrieben am 26.02.2011 20:56:17
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.
Grundsätzlich müssen Sie keine Angaben zu der persönlichen Lebensführung machen, wenn es darum geht, dass ein Familienange-
höriger kostenlos in Ihrem Haushalt wohnt. Meinen Sie jedoch, dass Sie dadurch Unterhalt leisten und wollen Sie dies als außergewöhnliche Belastung gelten machen? Das hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Einkünfte der Schwiegermutter unter dem Betrag des Existenzminimums liegt (ca. Euro 8.000).
Sie können gerne Ihre Frage in Rahmen der Nachfrage präzisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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