Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?
Hallo,
bin neu und gleich einige Fragen.
Die Abfindungsrechner im Inet erscheinen mir wenig zuverlässig und nun kam ich auf die Idee hier zu fragen.
Also folgender Fall, meine Frau ist seit 01.07.2011 in Elternzeit und bezieht Elterngeld(mtl. ca. 1400 Euro), die mit dem AG vereinbarte Elternzeit endet am 25.09.11, jetzt hat der AG angeboten das er meiner Frau eine Abfindung zahlt wenn Sie zum 25.09. bzw. 31.09.11 geht, da der AG keine weiteren Teilzeit-MA gebrauchen kann.
Die Abfindungssumme beträgt ca. 82000 Euro, meine Frau war vor der Geburt des Kindes voll erwerbstätig und hat auch Einkommen bis zum 31.06.11 bezogen(ca. 20T€ ), dass mit Steuerklasse 4 versteuert wurde.
Die Abfindungszahlung wird zum 15.10.11 gezahlt, meine Frau war gerade auf dem Finanzamt und hat unsere Lohnsteuerklassen auf 3 für Sie und 5 für mich ändern lassen(gültig ab 01.10.11).
Jetzt ist die Frage wie hoch ca. das netto sein wird das sie aus den 82000 Euro Abfindungszahlung erhält, ich will nur ne grobe Richtung, ich denke da es sich um eine Abfindung handelt und die Zusammenballung der Einkünfte wird die Fünftelregelung zur Anwendung kommen.
Im Inet findet man Abfindungsrechner die Steuerzahlungen von ca. 300 Euro(auf die 82000) bis zu 20000 Euro(auf die 82000) ausrechnen, wass könnt ihr dazu sagen???
Mir geht es darum dem Finanzamt kein kostenloses Darlehn zu geben!!!
Vielen Dank im voraus
Gruß
Jörg
-- Editiert von Bachwatz am 12.09.2011 11:22
-- Editiert von Bachwatz am 12.09.2011 11:25
von Bachwatz am 12.09.2011 11:07
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