Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?

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Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?

Hallo,
bin neu und gleich einige Fragen.

Die Abfindungsrechner im Inet erscheinen mir wenig zuverlässig und nun kam ich auf die Idee hier zu fragen.

Also folgender Fall, meine Frau ist seit 01.07.2011 in Elternzeit und bezieht Elterngeld(mtl. ca. 1400 Euro), die mit dem AG vereinbarte Elternzeit endet am 25.09.11, jetzt hat der AG angeboten das er meiner Frau eine Abfindung zahlt wenn Sie zum 25.09. bzw. 31.09.11 geht, da der AG keine weiteren Teilzeit-MA gebrauchen kann.

Die Abfindungssumme beträgt ca. 82000 Euro, meine Frau war vor der Geburt des Kindes voll erwerbstätig und hat auch Einkommen bis zum 31.06.11 bezogen(ca. 20T€ ), dass mit Steuerklasse 4 versteuert wurde.

Die Abfindungszahlung wird zum 15.10.11 gezahlt, meine Frau war gerade auf dem Finanzamt und hat unsere Lohnsteuerklassen auf 3 für Sie und 5 für mich ändern lassen(gültig ab 01.10.11).

Jetzt ist die Frage wie hoch ca. das netto sein wird das sie aus den 82000 Euro Abfindungszahlung erhält, ich will nur ne grobe Richtung, ich denke da es sich um eine Abfindung handelt und die Zusammenballung der Einkünfte wird die Fünftelregelung zur Anwendung kommen.

Im Inet findet man Abfindungsrechner die Steuerzahlungen von ca. 300 Euro(auf die 82000) bis zu 20000 Euro(auf die 82000) ausrechnen, wass könnt ihr dazu sagen???

Mir geht es darum dem Finanzamt kein kostenloses Darlehn zu geben!!!

Vielen Dank im voraus

Gruß

Jörg


-- Editiert von Bachwatz am 12.09.2011 11:22

-- Editiert von Bachwatz am 12.09.2011 11:25


von Bachwatz am 12.09.2011 11:07
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>Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?
> Im Inet findet man Abfindungsrechner die Steuerzahlungen von ca. 300 Euro(auf die 82000) bis zu 20000 Euro(auf die 82000) ausrechnen, wass könnt ihr dazu sagen???

Interessant, was das Netz so alles ausspuckt.

Die tatsächliche Steuerbelastung wird vermutlich irgendwo zwischendrin liegen, wohl eher beim höheren Betrag.
Damit jemand das auch nur annähernd genau berechnen kann, müssten ihm alle Einkünfte in 2011 bekannt sein. Und die Berechnung macht richtig Arbeit.


von Phantom am 12.09.2011 13:32
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>Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?
Hallo,
ich kann natürlich mit der Antwort nicht so viel anfangen, dass die Steuerzahlung irgendwo da irgendwie liegt ist mir klar, sorry.

Die genauen Beträge stehen ja im Text, dass ich/wir beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich im Endeffekt wohl nur ca. 10% Steuern auf die Abfindung zahlen müssen kann ich mir so zusammenreimen, nur würde ich eben dem FA ungerne für ein Jahr 10000 oder mehr Euro Kredit geben, da diese Summe auf meinem Tagesgeldkonto doch ein erklägliches Sümmchen Zinsen abwerfen würde!!!
Gruß

Jörg


von Bachwatz am 12.09.2011 13:36
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>Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?
> dass ich/wir beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich im Endeffekt wohl nur ca. 10% Steuern auf die Abfindung zahlen müssen kann ich mir so zusammenreimen

Träumen ist erlaubt
Die Realität wird allerdings wohl etwas anders aussehen. Laß Dich von der Gehaltsabrechnung überraschen. Da bleibt weit weniger übrig, als Du hoffst.


von Phantom am 12.09.2011 16:47
Status: Philosoph (711 Beiträge)
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>Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?
Hi,
naja, das wir(meine Frau und ich, gemeinsam veranlagt) am Ende nur 10% Steuern auf die Abfindung zahlen müssen hat uns ein Steuerberater gesagt!!!

Die Frage die mich interessiert, was bleibt bei den 82000 Euro jetzt hängen???
Sie LSt 3, und derzeit nur Elterngeld als EInnahme, wobei das laut Auskunft kein aktuell anzurechnendes Einkommen ist, also faktisch null Einkommen!!!
Gruß




von Bachwatz am 13.09.2011 11:24
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>Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?
Vielleicht hilft Dir das hier weiter: http://www.abfindunginfo.de/fuenftelregelung.htm. Da ist auch die mögliche Falle mit dem kostenlosen Darlehen fürs Finanzamt erläutert.


von Schwalbert am 15.09.2011 20:39
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>Abfindung - Fünftelregelung - Spezialfall?!?
einfach einmal diese seite von oben bis unten studieren: http://www.steuerinvest.eu/abfindung.htm
besonders wenig steuern (ggf. gar keine) fallen an, wenn die normalen einkünfte ohne die abfindung im jahr der abfindungszahlung möglichst gering bzw. 0 sind.
da kann man u.a. mit rürup-direktversicherungen nachhelfen oder verlusten aus anderen einkunftsarten (beginnende selbständigkeit etc.).
unklug wäre es u.a., wenn Deine frau gleich wieder wo anders zu arbeiten beginnt und neue einkünfte in diesem jahr generiert. auch wird arbeitslosengeld zu den einkünften gezählt (da dies dem progrssionsvorbehalt unterliegt). unter umständigen ist ein verzicht auf das ALG bzw. eine dreimonatige ALG-sperre (die bei aufhebungsvereinbarungen von der Arbeitsagentur verhängt werden kann) auch monetär sinnvoll.
... die zusammenveranlagung könnte sich vmtl negativ in diesem spezialfall auswirken, insofern Du selbst ein normales einkommen in 2011 beziehst.
... hier ein empfohlener rechner: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?ekstber.htm
(empfehlung und kleine anleitung durch: http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/steuerlast-berechnen/einkommensteuerberechnung.html)


-- Editiert von think_twice am 12.10.2011 17:03


von think_twice am 12.10.2011 16:46
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