Behinderungsbedingte Fahrtkosten gekürzt

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Behinderungsbedingte Fahrtkosten gekürzt

Hallo,

wir haben eine schwerbehinderte Tochter (100% G, aG, H) und 2004 ein Neufahrzeug angeschafft, welches auf ihren Namen läuft und auch nur für Sie genutzt wird, da teilweise umgebaut.

Bei meiner Steuererklärung für 2004 teilte mir das FA mit, dass ich nur die Gesamtfahrleistung nachweisen müsse und dann 15.000km pro Jahr absetzen kann. Das funktionierte auch immer, bis jetzt....

Im Steuerbescheid 2010 wird mir mitgeteilt, dass ich kein Fahrtenbuch geführt habe und somit nur noch 3000 km anerkannt werden können. Zue´gegeben, das steht so auch im Gesetz, aber geht das so einfach?????

6 Jahre lang sagt keiner was und dann soll ich ein Fahrtenbuch nachweisen? Das wurde mir nie mitgeteilt und das kann ich ja schlecht nachholen - für 2011 werde ich dann das gleiche Problem haben...

Gibt es da nicht eine Art Gewohnheitsrecht, da 6 Jahre lang nach Absprache mit dem FA akzeptiert?


Danke und Gruß,
Markus


von carrybit am 02.02.2012 23:37
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