>GärtnerRechnung
Lebt ihr in einem Haushalt? Dann kannst du die Aufwendungen geltend machen.
Leben zwei Alleinstehende im gesamten Veranlagungszeitraum in einem Haushalt und sind beide Auftraggeber haushaltsnaher Dienstleistungen oder von Handwerkerleistungen, erfolgt die Aufteilung der Höchstbeträge grundsätzlich nach Maßgabe der jeweiligen Aufwendungen, es sei denn, es wird einvernehmlich eine andere Aufteilung gewählt.
von schneechen am 04.02.2012 20:59
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