Steuerpflicht wg. Lebensversicherung ?
Hallo, ich habe folg. Frage,ich musste bisher keine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2011 hatte ich nun folg. Einkünfte. Unterhalt 300,-€ monatlich und Kindergeld 184,-€ fürs Kind das sich in einer Ausbildung befindet und bei mir wohnt. Andere Einkünfte oder Leistungen
habe ich nicht bezogen.Von diesen Einnahmen bezahle ich monatlich 145,-€ Krankenversicherung,desweiteren 100€ für Haftplicht und Hausratsversicherung.Gespendet habe ich 350,-€ in diesem Jahr. Nun habe ich im letztem Jahr eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen. Sie gehörte meinem Ex-gatten, er hatte mich unwiederruflich begünstigt wenn es zur Auzahlung kommt., deshalb erhielt ich die Summe von 40.000,-€ obwohl wir bereis geschieden sind. Meine Frage lautet,da ich ein sehr geringes Einkommen habe,nach Abzug der Versicherungen nur ca .1800,-€ im Jahr 2011, muss ich trotzdem Steuern (Erbschafts bzw. Schenckungssteuer ) für die erhaltene Versicherung von meinem Ex Mann bezahlen und falls ja wieviel.
Vielen Dank & beste Grüße
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von mileinpilein am 02.02.2012 15:39
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