grabgebühren und ---pflege

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grabgebühren und ---pflege

hallo, ich hab trotz googeln noch zwei fragen:
1. sind die jährlichen grabpflegekosten abzusetzen, wenn man 330km vom grab der eltern bzw. des familiengrabes entfernt wohnt, ich habe daher eine firma am ort mit den arbeiten beauftragt,
es heißt die grabpflegekosten sind in ausnahmen absatzfähig, bei diesen gegebenheiten müßte die ausnahme m.e. nach doch vorliegen,
2. 2011 wurde die verlängerung der grabstelle fällig, es handelt sich um ein familiengrab, also auch eine grabstelle für mich, kann ich die gesamten gebühren absetzen,
ich würde mich über eine antwort freuen und schon mal vielen dank im voraus mfg klaus


von klausidweb am 13.01.2012 20:04
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>grabgebühren und ---pflege
Die Grabpflegekosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen und auch keine haushaltsnahen Dienstleistungen.
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom
25.02.2009, Az.: 4 K 12315/06


von schneechen am 04.02.2012 22:26
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>grabgebühren und ---pflege
hallo, vielen dank klaus


von klausid am 05.02.2012 18:15
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