Frage geschrieben am 15.05.2009 17:42:11

Betreff: Gewerbeschein oder nicht?


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Hallo...
meine Frau ist Beamtin in Frankreich (und auch französische Staatsbürgerin) und wohnt mit mir seit 2000 in Deutschland. Seit der Geburt unseres zweiten Kindes arbeitet sie nicht mehr in Frankreich und ist hier in Deutschland "Hausfrau und Mutter"; sie behält aber in Frankreich ihren Beamtenstatus und ist auch dort sozialversichert (krankenversicherung etc.). Sie verdient in Frankreich natürlich aber nichts mehr.

Jetzt möchte meine Frau gerne wieder in kleinem Rahmen einer Tätigkeit z.B. Privatnachhilfe, Volkshochschulkurse etc. nachgehen.

Sobald meine Frau aber in Deutschland sozialversicherungspflichtig würde, würde sie auch ihren Beamtenstatus in Frankreich verlieren. Dies hätte für uns einige monetäre Einbußen und sollte entsprechend vermieden werden.

Unserer Meinung nach müsste sie, wenn sie nicht mehr als 400 €/Monat verdient, keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland haben und auch keine Steuern für das verdiente Einkommen bezahlen (Bitte um Bestätigung oder ggf. Korrektur hierzu).

Jetzt hat meine Frau eine Anfrage einer Firma, die Mitarbeiter zu unterrichten und die Firma möchte, dass meine Frau für die Bezahlung dieser Dienstleistung eine Quittung ausstellt (vermutlich aus steuerlichen Gründen). Eine Rechnung kann sie ja wegen fehlendem Gewerbeschein nicht stellen.

Darf meine Frau ohne Gewerbeschein eine Quittung für diese Zahlung ausstellen (es geht hier um ca. 150 €/Monat)? Muss / Sollte sich meine Frau einen Gewerbeschein besorgen?

Den Beamtenstatus und die Vorzüge der Bematenschaft meiner Frau wollen wir keinesfalls riskieren. Dieser Zustand darf sich durch diese geringfügigen Beschäftigungen nicht verändern.

Bitte um Empfehlungen bzw. Aufklärung über die korrekte Vorgehensweise.

Danke im Voraus!
Avant



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