Frage geschrieben am 04.02.2010 13:42:13Betreff: Steuererklärung Angaben
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
1 = Ja
2 = Nein
In der Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2009 ist die o.a. Frage enthalten.
Sachverhalt:
A unterhielt bis ins Jahr 2009 eine Geschäftsverbindung mit einem Kreditinstitut im Ausland. A hatte Kreditverbindlichkeiten in fremder Währung bei der ausländischen Bank. Als Abwicklungskonto zur Verrechnung der Darlehensraten und Zinsen wurden neben dem Darlehenskonto noch ein Guthabenkonto bei der ausländischen Bank unterhalten.
Der Kredit wurde allerdings im Jahr 2009 durch eine Bank innerhalb Deutschland abgelöst. Im Zuge der Ablösung der Darlehensverbindlichkeiten durch eine inländische Bank wurde auch das bei der ausländischen Bank eingerichtete Abwicklungskonto aufgelöst.
Zum Jahresende 2009 (31.12.2009) bestand daher mit der ausländischen Bank keine Geschäftsbeziehung mehr.
Muss die o.a. Frage trotzdem mit Ja beantwortet werden (oder mit nein, da die Geschäftsbeziehung mit der ausländischen Bank ja im Jahr 2009 beendet wurde)?
Für den Fall dass die Frage (trotz Beendigung der Geschäftsverbindung im Jahr 2009) Frage mit ja zu beantworten ist, sind dann noch weitere Angaben in der Einkommensteuererklärung erforderlich?
Antwort geschrieben am 05.02.2010 01:02:36
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Steuerberaterin Marlies Zerban
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Die nun neu im Mantelbogen aufgenommene Frage enthält das Tatbestandsmerkmal "nachhaltig". Dies bedeutet, dass die Geschäftsbeziehung auf Dauer ausgerichtet sein muss. In Ihrem Fall handelt es sich um eine vorübergehende, abgeschlossene Angelegenheit, so dass diese Frage nicht bejaht werden kann.
Sie kreuzen daher "Nein" an, wenn Sie keine weiteren Geschäftsbeziehungen mit der ausländischen Bank mehr haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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