Frage geschrieben am 20.03.2011 11:38:10

Betreff: Doppelte Haushaltsführung oder Umzugskosten?


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich habe folgende Frage:

Zum 01.02. letzten Jahres trat ich eine neue Stelle in B an.
Der gemeinsame Mietvertrag mit meinem Lebensgefährten in N lief bis zum 28.02., der neue Mietvertrag in B begann ebenfalls zum 01.02.
Der Umzug von N nach B fand erst am 23.02. statt. Mein Lebensgefährte blieb bis zur Auflösung in unserer Wohnung in N, so dass ich unter der Woche in B war (bei "Schwiegereltern"), aber an 3 Wochenenden in diesem Monat nach N fuhr.

Ich bin nun verunsichert, ob hier für 3 Wochen eine doppelte Haushaltsführung vorliegt oder ich nur die reinen Umzugskosten absetzen kann? Kann ich denn die Heimfahrten an den Wochenenden ebenfalls steuerlich absetzen?

Vielen Dank vorab!


Antwort geschrieben am 20.03.2011 19:59:05
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04034836886, Fax: 0407212413
Steuerberatung
Bewertungen: 14 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Chalet Seaada als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einisatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

M.E. nach liegt hier keine doppelte Haushaltsführung vor, da Sie nicht Ihren Hauptwohnsitz behalten und aus beruflichen Gründen eine weitere Wohnung anmieten.

Sie können aber bei einem berufsbedingten Umzug sowieso doppelte Mietzahlungen absetzen. Des Weiteren können Sie alle Reisekosten, die mit dem Umzug verbunden sind absetzen wie auch Verpflegungsmehraufwand. Auch für Haushaltsangehörige können Reisekosten für eine Umzugsreise angesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen