Frage geschrieben am 16.12.2011 13:05:39Betreff: Wohnungssanierung
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich habe vor einigen Tagen eine 2 Zimmer Wohnung gekauft. Leider muss die Wohnung komplett neu renoviert bzw. saniert (neue Boeden,komplett neues Bad,Malerarbeiten) werden um sie altersgerecht herzurichten, da diese an meine Mutter vermietet wird.
Da die Renovierung/Sanierung in Eigenleistung erfolgen wird moechte ich gerne wissen, ob ich hierbei irgendwelche Kosten (z.B. Materialkosten etc. absetzen kann .
Wenn ja , sind diese Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder aussergewoehnliche Belastungen zu deklarieren?
Freue mich auf Antwort.
gruss cmondello
Antwort geschrieben am 16.12.2011 13:37:38
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Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Wenn Sie die Wohnung vermieten und dafür Miete einnehmen, dann erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EStG).
Soweit die Renovierung/Sanierung für die Vermietung notwendig ist, sind die Renovierungsaufwendungen (Materialienausgaben) zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen getätigt worden und damit Werbungskosten. Eigenleistungen können leider nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wenn Sie die Wohnung an Ihre Mutter vermieten, dann liegt eine Vermietung an Familienmitglieder vor. In diesem Fall sollen Sie beachten, dass die Miete mindestens 56% der ortsüblichen Miete betragen sollte. Beträgt das Entgelt für die Überlassung der Wohnung weniger als 56% der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Sie können dann die Renovierungsaufwendungen auch nur anteilig als Werbungskosten geltend machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
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