Frage geschrieben am 30.12.2011 10:11:58Betreff: Verlustvortrag
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich bin Einzelunternehmer und mache eine ist-Versteuerung
Dieses Jahr habe ich 30.000 EUR als PrivatEinlagen in die Firma gebracht und einen größeren Posten Waren gekauft. Ich werde für 2011 vermutlich einen Verlust von 15-20.000 EUR machen.
Kann ich diesen Verlust auf zukünftige Jahre verteilen? wenn ja wie? wann und wo muß der Antrag gestellt werden?
viele Grüße
l.meger
Antwort geschrieben am 30.12.2011 10:53:14
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Yanqiong Bolik als RSS-Feed abonnieren!
Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
Bewertungen: 60
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
Bewertungen: 60
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Aufgrund Ihrer Sachverhaltdarstellung gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Negative Einkünfte (Verluste), die im betreffenden Veranlagungszeitraum bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 511500 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 1023000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag nach §10d Abs. 1 EStG). D.h. Sie können die Verluste in 2011 durch Verlustrücktrag von den Gewinnen aus 2010 abziehen. Den Antrag stellen Sie in ESt 1 A, Abschnitt: Sonstige Angaben und Anträge, Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags.
Nicht durch Verlustrücktrag ausgeglichene negative Einkünfte sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustvortrag nach §10d Abs. 2 EStG). Den Antrag auf Verlustvortrag können Sie dadurch stellen, dass Sie in ESt 1A ganz oben bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen. Ihr zustandiges Finanzamt wird dann den Betrag des Verlustvortrags feststellen und einen Bescheid zu Verlustvortrag erlassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.12.2011 11:07:46
Nachfrage:
Zeitpunkt der Antragstellung des Verlustvortrages
d.h. ich stelle den Antrag für den Verlust von 2011 erst mit der Einkommmensteuererklärung 2011, die ich im laufe des Jahres 2012 machen werde!? und ich bin jetzt zum Ende des Jahres 2011 nicht in Zugzwang / Fristeinhaltung?
viele Grüße
l.meger
Nachfrage:
Zeitpunkt der Antragstellung des Verlustvortrages
d.h. ich stelle den Antrag für den Verlust von 2011 erst mit der Einkommmensteuererklärung 2011, die ich im laufe des Jahres 2012 machen werde!? und ich bin jetzt zum Ende des Jahres 2011 nicht in Zugzwang / Fristeinhaltung?
viele Grüße
l.meger
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 30.12.2011 11:14:21
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gern Ihre Nachfragen.
Es ist richtig, dass den Antrag auf Rücktrag/-vortrag der Verluste von 2011 im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung 2011 zu stellen ist. Zum Ende des Jahres 2011 sind Sie noch nicht in Zugzwang.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gern Ihre Nachfragen.
Es ist richtig, dass den Antrag auf Rücktrag/-vortrag der Verluste von 2011 im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung 2011 zu stellen ist. Zum Ende des Jahres 2011 sind Sie noch nicht in Zugzwang.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Als Leser können Sie












