Frage geschrieben am 21.02.2012 14:20:18Betreff: Angehörige finanziell unterstützen
Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Ich möchte meine Mutter dauerhaft finanziell unterstützen.
Sie und mein Vater sind an derselben Adresse gemeldet, leben also offiziell zusammen obwohl sie seit 20 Jahren getrennt leben. Die Gründe für diese Seltsamkeit lasse ich mal weg. Ändern wird sich an dieser Situation nichts.
Meine Mutter wird dieses Jahr 60 Jahre alt, möchte aber nicht mehr in ihrem körperlich anstrengendem Job als Köchin arbeiten. In den Vorruhestand kann sie noch nicht gehen -- sie bekäme derzeit keine Rente weil sie weniger als 35 Jahre in die gesetzl. Rentenversicherung eingezahlt hat.
Meine Fragen:
1. Wenn ich sie finanziell mit beispielsweise 200 EUR/Monat unterstützen würde, welche steuerlichen Auswirkungen hätte das für sie und
2. für mich? Könnte ich das Geld bei der Einkommensteuer geltend machen? Wenn ja,
3. bis zu welcher Höhe jährlich?
Danke für Ihre Antwort.
Antwort geschrieben am 21.02.2012 14:53:12
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Marlies Zerban
Binger Str. 51, 55218 Ingelheim, Tel: 06132 78684-0, Fax: 06132 78684-29
Steuerberatung
Bewertungen: 174
Binger Str. 51, 55218 Ingelheim, Tel: 06132 78684-0, Fax: 06132 78684-29
Steuerberatung
Bewertungen: 174
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihrer Mutter im Bedarfsfall Unterhalt zu gewähren. Allerdings ist auch Ihr Vater unterhaltsverpflichtet. Dies wird bei der Prüfung Ihrer Zahlungen ebenfalls berücksichtigt.
Sie können Unterhaltszahlungen als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen, wenn Ihre Mutter keine ausreichenden Einkünfte erzielt. Dabei werden die Einkünfte Ihrer Mutter, soweit sie jährlich Euro 624 übersteigen, auf die Unterhaltszahlungen angerechnet.
Um genauer überprüfen zu können, ob Ihre Leistungen an Ihre Mutter sich steuerlich auswirken, muss man genau wissen, wie hoch die Rente Ihrer Mutter ist und wie hoch der Unterhalt des Ehemannes, also Ihres Vater angesetzt wird.
Sollte auch das Einkommen des Vaters sehr gering sein, kann es durchaus dazu führen, dass Ihre Zahlungen vollständig als Unterhaltszahlung nach § 33a EStG abzugsfähig sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
Abs. 1
1Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8 004 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.02.2012 15:14:39
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Einkommen meines Vaters beträgt ca. 1700 EUR/Monat.
Er zahlt ihr derzeit 120 EUR Unterhalt im Monat.
Ich nehme mal an, dass ihr Anspruch auf Unterhalt von ihm inzwischen höher wäre.
Darüber hinaus erzielt sie derzeit keine weiteren Einkünfte.
Ab 01.12.2018 hat sie einen regulären Anspruch auf Altersrente (glaube ich) in Höhe von ca. 200-250 EUR.
Ich gehe davon aus, dass mein Vater genug Einkommen hat und mehr als 120 EUR/Monat Unterhalt zahlen müsste und ich nicht unterhaltspflichtig bin.
Ist alles kompliziert leider... Mein Vater lebt mit einer anderen Frau und einem angenommenen Kind zusammen. Ich denke das zählt nicht weiter und wird nicht berücksichtigt.
Könnte ich aber meinen *Vater* finanziell unterstützen (und ihn dazu drängen, den Unterhalt für meine Mutter zu erhöhen) und diese finanzielle Unterstützung steuerlich geltend machen?
Danke für Ihre Antwort.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Einkommen meines Vaters beträgt ca. 1700 EUR/Monat.
Er zahlt ihr derzeit 120 EUR Unterhalt im Monat.
Ich nehme mal an, dass ihr Anspruch auf Unterhalt von ihm inzwischen höher wäre.
Darüber hinaus erzielt sie derzeit keine weiteren Einkünfte.
Ab 01.12.2018 hat sie einen regulären Anspruch auf Altersrente (glaube ich) in Höhe von ca. 200-250 EUR.
Ich gehe davon aus, dass mein Vater genug Einkommen hat und mehr als 120 EUR/Monat Unterhalt zahlen müsste und ich nicht unterhaltspflichtig bin.
Ist alles kompliziert leider... Mein Vater lebt mit einer anderen Frau und einem angenommenen Kind zusammen. Ich denke das zählt nicht weiter und wird nicht berücksichtigt.
Könnte ich aber meinen *Vater* finanziell unterstützen (und ihn dazu drängen, den Unterhalt für meine Mutter zu erhöhen) und diese finanzielle Unterstützung steuerlich geltend machen?
Danke für Ihre Antwort.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 21.02.2012 16:48:33
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die weiteren Angaben.
Ihr Vater hat einen Selbstbehalt von ca. Euro 1.000 netto.
Damit ist er nicht unterhaltsberechtigt, Zahlungen an ihn
wirken sich somit nicht aus.
Für das Kind ist er unterhaltsverpflichtet, soweit dieses noch in Ausbildung ist, so dass es darauf doch ankommt.
Der Unterhalt von Euro 120,00 wird also auch berücksichtigt. Wenn der Vater die Wohnung der Mutter finanziert, ist dieser "Sachbezug" ebenfalls als Einkommen, bzw. Bezug anzusetzen.
Von insgesamt Euro 320 wird Ihre Mutter nicht leben können. Ihr eigenes weiteres Einkommen muss sie dann noch angeben.
Sie müssen also die Einkünfte der Mutter und den Unterhalt des Vaters angeben, wenn Sie die Anlage "Unterhalt" ausfüllen. Möglicherweise verbleibt dann noch ein Betrag aus Ihrer Zahlung von Euro 2.400 p.a., der sich bei Ihnen steuermindernd auswirkt.
Wie Sie sehen, sind bei der Berechnung dieser außergewöhnlichen Belastungen viele Aspekte zu berücksichtigen, ohne vollständige Angaben zu der finanziellen Situation insgesamt bei Ihrer Mutter kann man die Frage leider nicht abschließend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die weiteren Angaben.
Ihr Vater hat einen Selbstbehalt von ca. Euro 1.000 netto.
Damit ist er nicht unterhaltsberechtigt, Zahlungen an ihn
wirken sich somit nicht aus.
Für das Kind ist er unterhaltsverpflichtet, soweit dieses noch in Ausbildung ist, so dass es darauf doch ankommt.
Der Unterhalt von Euro 120,00 wird also auch berücksichtigt. Wenn der Vater die Wohnung der Mutter finanziert, ist dieser "Sachbezug" ebenfalls als Einkommen, bzw. Bezug anzusetzen.
Von insgesamt Euro 320 wird Ihre Mutter nicht leben können. Ihr eigenes weiteres Einkommen muss sie dann noch angeben.
Sie müssen also die Einkünfte der Mutter und den Unterhalt des Vaters angeben, wenn Sie die Anlage "Unterhalt" ausfüllen. Möglicherweise verbleibt dann noch ein Betrag aus Ihrer Zahlung von Euro 2.400 p.a., der sich bei Ihnen steuermindernd auswirkt.
Wie Sie sehen, sind bei der Berechnung dieser außergewöhnlichen Belastungen viele Aspekte zu berücksichtigen, ohne vollständige Angaben zu der finanziellen Situation insgesamt bei Ihrer Mutter kann man die Frage leider nicht abschließend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Zerban direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de:












