Frage geschrieben am 24.02.2012 10:48:42Betreff: Umsatzsteuer Umbuchungsmitteilung
Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Ich habe im letztem Jahr aus versehen zu viel Umsatzsteuer angemeldet, und bezahlt. (Umsatzsteuervoranmeldung)
Diese wurde nun durch das Finanzamt auf den zu zahlenden Betrag ( Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar) umgebucht.
Ich habe vom Finanzamt eine Umbuchungsmitteilung darüber erhalten.
Ich mache nun die Einkommensteuererklährung.
Da die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Betriebsausgaben sind, würde ich gerne wissen, ob die aus dem letztem Jahr umgebuchte Umsatzsteuer Vorauszahlung als Ausgabe für dieses Jahr gebucht werden müssen, und im letzten Jahr aus den Ausgaben raus genommen werden müssen.
Für die Umsatzsteuererklährung wäre ebenfalls wichtig zu wissen, ob die umbebuchte Umsatzsteuer nun erst in diesem Jahr als Umsatzsteuer -Ausgabe fällig ist.
EÜR - Ist versteuerung
Bereits jetzt vielen Dank für die Antwort.
Antwort geschrieben am 24.02.2012 12:34:39
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MScBM Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
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gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform und Ihres Einsatzes.
Da Sie ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, gilt für die Zuordnung der Zahlungen grundsätzlich das Prinzip, dass Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses und Ausgaben im Zeitpunkt des Abflusses zu versteuern sind.
Dieses Prinzip gilt auch für Umsatzsteuervorauszahlungen. Das bedeutet, dass die Erstattung, die das Finanzamt mit ihrem Vorauszahlungssoll für den Januar 2012 verrechnet hat, als Einnahme in 2012 zu versteuern ist. Für die Gewinnermittlung 2011 bleibt es daher bei der „zu hohen" Vorauszahlung als Betriebsausgabe. Entsprechend haben Sie eine Betriebseinnahme „Umsatzsteuer-Erstattung für Vorjahre" im Jahr 2012 zu versteuern. Diesen Betrag müssen Sie also wieder aus der vom FA vorgenommen Verrechnung herausrechnen.
In nehme an, dass sich die Erstattung, die das FA mit derUSt-Voranmmeldung für Januar 2012 verrechnet hat, durch eine berichtigte USt-Voranmeldung für das Jahr 2011 ergeben hat. Wenn Sie nun die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2011 erstellen, müssen Sie, entgegen der Behandlung bei der Gewinnermittlung EÜR, als Vorauszahlungssoll die korrigierte(n) Voranmeldung(en) berücksichtigen.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit und verständlich beantwortet zu haben. Wenn noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Freundliche Grüße,
Ralf Wittrock, MScBM
Steuerberater
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