Frage geschrieben am 09.03.2012 13:31:25Betreff: Deferred Compensation, Fünftelregel §34 EStG
Rechtsgebiet: Altersvorsorge
Einsatz: € 80,00
Status: Beantwortet
Ausgangssituation:
Deferred Compensation
(Versorgungszusage für Alterskapital)
Entgeltumwandlung in den Jahren 2001, 2002, 2003
2010 Rente mit 60
2011 Auszahlung des gesamten Alterskapitals
Problem:
2012 Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung:
Die gesamte Summe des Alterskapitals erscheint in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) zusammen mit meiner Betriebsrente.
Damit entfällt m.E. die Fünftelregelung nach § 34 EStG.
Auf Nachfrage bei der Zahlstelle wurde mir erklärt, dass in 2011 tatsächlich ein Fehler passiert sei.
Durch Eintrag der Summe in die Zeile 32 (Kapitalausz) könne ich die Fünftelregelung doch noch erwirken.
Dazu wird mir eine Bestätigung zugeschickt, die ich beim Finanzamt einreichen solle.
Bei Eingabe in mein Steuerprogramm stelle ich jedoch fest, dass funktioniert nicht, da ich keine entsprechenden Versorgungsbezüge erhalten habe.
Wie kann ich die Fünftelregelung jetzt noch erreichen?
Kann ich mit 61 Jahren doch schon Versorgungsbezüge erhalten? (Zeile 8 bzw. 9)
Handelt es sich um Arbeitslohn für mehrere Jahre? Zeile 10
Wie sonst?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 09.03.2012 14:17:27
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Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
Bewertungen: 63
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass bei Ihrer Deferred Compensation um eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung handelt. Grundsätzlich stellen die umgewandelten Beträge in der Rentenbezugszeit als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie sind nicht als Rentenbeträge oder Kapitalauszahlung zu erfassen.
Eine Altersleistung ab 61 ist möglich. Diese Leistung ist jedoch keine Rentebezüge aus Rentenversicherung.
Arbeitslohn für mehrere Jahre liegt vor, wenn die Zahlung nicht nur ein Jahr, sondern mehrere - meist zurückliegende - Kalenderjahre betrifft. Das ist scheinbar bei Ihnen der Fall. Sie erhalten ja auch von der Zahlstelle die Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Um den Nachteil der Steuerprogression zu vermeiden, gibt es die Steuervergünstigung in Form der Fünftelregelung. Die Fünftelregelung kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegt. D.h. zum Beispiel, Ihr Jahreseinkommen mit der Zahlung ist höher ist als das vergleichbare Jahreseinkommen des Vorjahres. Daher kann man anhand hier zur Verfügung gestellter Information noch nicht beurteilen, ob die Fünftelregelung in Ihrem Fall zur Anwendung kommt. Sie sollen jedoch die Zahlung in Anlage N Zeile 17 (aktueller Vordruck für Einkommensteuererklärung) eintragen. Bei der Steuerfestsetzung sollte Ihr zuständiges Finanzamt entsprechend berücksichtigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.03.2012 16:30:18
Sehr geehrte Frau Dr. Yanqiong Bolik,
vielen Dank für die schnelle Reaktion!
Es gibt jedoch noch einige Unklarheiten.
1. Bei der Deferred Compensation handelt es sich um eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung und zwar in Form einer Versorgungszusage als Alterskapital.( Ich weiss nicht, ob das eine Rolle spielt).
2. Eine Zusammenballung liegt m.E. vor, hier die groben Zahlen:
2010: 16T€ (nichtselbstänige Arbeit) ( 15 T€ Deutsche Rentenversicherung)
2011: 60T€ (deferred Compensation) ( 17 T€ Deutsche Rentenversicherung)
Spielen die Einkünfte meiner Frau in diesem Zusammenhang eine Rolle (Zusammenveranlagung)?
3. Meine Kernfrage: In welche Zeile der Anlage N muß ich nun was eintragen.
Zeile 17 geht nicht, da "steuerfreier Fahrtkostenzuschuß"!
Als Laie würde ich vermuten:
Zeile 9 ( Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre)
oder
Zeile 10 ( Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre)
Da ich bis zum Alter von 63 Jahren keinen Versorgungsfreibetrag erhalte, müßte es Zeile 10 sein. Richtig?
Oder liege ich völlig falsch?
Vielen Dank, mit freundlichen Güßen
Sehr geehrte Frau Dr. Yanqiong Bolik,
vielen Dank für die schnelle Reaktion!
Es gibt jedoch noch einige Unklarheiten.
1. Bei der Deferred Compensation handelt es sich um eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung und zwar in Form einer Versorgungszusage als Alterskapital.( Ich weiss nicht, ob das eine Rolle spielt).
2. Eine Zusammenballung liegt m.E. vor, hier die groben Zahlen:
2010: 16T€ (nichtselbstänige Arbeit) ( 15 T€ Deutsche Rentenversicherung)
2011: 60T€ (deferred Compensation) ( 17 T€ Deutsche Rentenversicherung)
Spielen die Einkünfte meiner Frau in diesem Zusammenhang eine Rolle (Zusammenveranlagung)?
3. Meine Kernfrage: In welche Zeile der Anlage N muß ich nun was eintragen.
Zeile 17 geht nicht, da "steuerfreier Fahrtkostenzuschuß"!
Als Laie würde ich vermuten:
Zeile 9 ( Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre)
oder
Zeile 10 ( Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre)
Da ich bis zum Alter von 63 Jahren keinen Versorgungsfreibetrag erhalte, müßte es Zeile 10 sein. Richtig?
Oder liege ich völlig falsch?
Vielen Dank, mit freundlichen Güßen
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 09.03.2012 17:08:06
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfragen.
1) Wie man die Auszahlung bezeichnet, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass es um eine Entgeltumwandlung handelt.
2) Die Zahlen sprechen für eine Anwendung der Fünftelregelung. Für die Entscheidung, ob die Fünftelegelung anzuwenden ist, werden die Einkünfte von Ihrer Frau nicht berücksichtigt.
3) Das verstehe ich nicht. Im amtlichen Steuererklärungsformular 2011 Anlage N sind "Entschädigungen (Bitte Vertragsunterlagen beifügen.) /Arbeitslohn für mehrere Jahre" in Zeile 17 einzutragen. Was für ein Programm benutzen Sie? Nach der Bezeichnung scheint die Zeile 10 in Ihrem Programm richtig zu sein.
Sie können gern mich eine Email schicken, wenn Sie hierfür noch Rückfragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfragen.
1) Wie man die Auszahlung bezeichnet, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass es um eine Entgeltumwandlung handelt.
2) Die Zahlen sprechen für eine Anwendung der Fünftelregelung. Für die Entscheidung, ob die Fünftelegelung anzuwenden ist, werden die Einkünfte von Ihrer Frau nicht berücksichtigt.
3) Das verstehe ich nicht. Im amtlichen Steuererklärungsformular 2011 Anlage N sind "Entschädigungen (Bitte Vertragsunterlagen beifügen.) /Arbeitslohn für mehrere Jahre" in Zeile 17 einzutragen. Was für ein Programm benutzen Sie? Nach der Bezeichnung scheint die Zeile 10 in Ihrem Programm richtig zu sein.
Sie können gern mich eine Email schicken, wenn Sie hierfür noch Rückfragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin













