Frage geschrieben am 15.07.2010 12:56:23Betreff: frage über mwst
Rechtsgebiet: Mehrwertsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich bin gewerblicher softwarehändler und vorsteuerabzugsberechtigt, und ich muss auch noch monatlich die mwst abführen.
nun zu meiner kurzen frage:
wenn ich eine sache (pc, drucker etc.) für meine firma kaufe, darf ich da die mwst vom produkt, von der mwst abziehen die ich normalerweise monatlich abführen müsste?
oder darf ich nur am jahresende den gesamtenkaufpreis (incl. mwst) vom gewinn abziehen, damit ich weniger einkommenssteuer bezahlen muss?!
vielen dank
mfg
Antwort geschrieben am 15.07.2010 13:09:07
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben
dieser Plattform.
Ich gehe davon aus, dass Sie monatlich oder vierteljährlich
Ihre Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Als "Unternehmer"
im Sinne des Umsatzsteuerrechts sind Sie auch berechtigt, sich die
gezahlte Umsatzsteuer aus Ihren Warenanschaffungen und allgemeinen Kosten erstatten zu lassen, bzw. mit der Umsatzsteuer-
zahllast zu verrechnen. Wenn Sie beispielsweise einen Monatsumsatz in Höhe von netto Euro 2.000 hatten (Brutto 2.380,00), so müssen Sie Euro 380 Umsatzsteuer grundsätzlich anmelden und zahlen.
Hatten Sie Auwendungen, z.B. Miete netto 400 (brutto gezahlt 476), Waren netto 1.000 (brutto gezahlt 1.190) und Beratungskosten von netto 50,00 (brutto 59,50 gezahlt), so haben Sie insgesamt Vorsteuer von Euro 278,50, die Sie im Formular der Voranmeldung entsprechend eintragen, Sie zahlen dann für den Monat nur Euro 101,50 an das Finanzamt. Die Nettoaufwendungen sind in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen, die Vorsteuer auch, aber nur als Summe aller gezahlten Beträge der zwölf Monate. Auch die monatlich gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung ist eine Betriebsausgabe, die eingenommene Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme. Ich empfehle Ihnen, die Gewinneremittlung von einem Kollegen beim ersten Mal erstellen zu lassen, damit alle
Sachverhalte berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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