Frage geschrieben am 24.12.2011 14:10:06

Betreff: gebrauchte Kameraausrüstung richtig abschreiben


Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Als selbständiger freiberufl. Fotograf habe ich vor kurzem eine gebrauchte Kameraausrüstung von Privat für 500€ erstanden.
Es handelt sich um eine analoge Ausrüstung, welche bereits ca. 30Jahre auf dem Buckel hat und beruflich im künstlerischen Bereich eingesetzt werden soll.

Habe ich eine Möglichkeit die Ausrüstung komplett in diesem Jahr anzusetzten, da aufgrund ihres Alters die Regelnutzungsdauer von 7Jahren bereits seit langem überschritten ist.

Auch habe ich die Möglichkeit den Betrag in 2Rechnungen zu splitten:
Kamera und Optik + Zubehör (Filmmaterial etc.)

Vielen Dank im Voraus.


Antwort geschrieben am 25.12.2011 15:51:46
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Auch bei Erwerb eines gebrauchten Wirtschaftsguts ist die gewöhnliche Nutzungsdauer in Ihrem Betrieb entscheidend für die Restnutzungsdauer und somit für den Zeitraum der Abschreibung.Entscheidend ist dabei nicht die Nutzungsdauer, die im Zeitpunkt der Herstellung und Erstanschaffung zugrunde gelegt werden konnte, sondern nun entscheidet die Verwendung in Ihrem Betrieb über die Restnutzungsdauer.

Sofern die Kamera nun noch voll funktionsfähig ist, können Sie selbst eine Restnutzungsdauer schätzen, dies kann aber nicht auf ein Jahr beschränkt sein, wenn sie tatsächlich noch darüber hinaus einsatzfähig ist.

Da die Zubehörteile ohne Verwendung mit einer Kamera nicht einsatzfähig sind, handelt es sich nicht um selbständig zu bewertende Wirtschaftsgüter. Eine Trennnung der Anschaffungskosten in zwei Wirtschaftsgüter, die dann jeweils sofort abzugsfähig sind, ist daher nicht möglich.

Falls Sie damit rechnen, dass die Kamera bald nicht mehr einsatzfähig ist und Sie ein Ersatzgerät innerhalb der nächsten drei Jahre erwerben müssen, können Sie bereits einen Investitionsabzugsbetrag für die zukünftige Anschaffung (40 % davon) bilden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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