Frage geschrieben am 24.12.2011 14:10:06Betreff: gebrauchte Kameraausrüstung richtig abschreiben
Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Es handelt sich um eine analoge Ausrüstung, welche bereits ca. 30Jahre auf dem Buckel hat und beruflich im künstlerischen Bereich eingesetzt werden soll.
Habe ich eine Möglichkeit die Ausrüstung komplett in diesem Jahr anzusetzten, da aufgrund ihres Alters die Regelnutzungsdauer von 7Jahren bereits seit langem überschritten ist.
Auch habe ich die Möglichkeit den Betrag in 2Rechnungen zu splitten:
Kamera und Optik + Zubehör (Filmmaterial etc.)
Vielen Dank im Voraus.
Antwort geschrieben am 25.12.2011 15:51:46
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Auch bei Erwerb eines gebrauchten Wirtschaftsguts ist die gewöhnliche Nutzungsdauer in Ihrem Betrieb entscheidend für die Restnutzungsdauer und somit für den Zeitraum der Abschreibung.Entscheidend ist dabei nicht die Nutzungsdauer, die im Zeitpunkt der Herstellung und Erstanschaffung zugrunde gelegt werden konnte, sondern nun entscheidet die Verwendung in Ihrem Betrieb über die Restnutzungsdauer.
Sofern die Kamera nun noch voll funktionsfähig ist, können Sie selbst eine Restnutzungsdauer schätzen, dies kann aber nicht auf ein Jahr beschränkt sein, wenn sie tatsächlich noch darüber hinaus einsatzfähig ist.
Da die Zubehörteile ohne Verwendung mit einer Kamera nicht einsatzfähig sind, handelt es sich nicht um selbständig zu bewertende Wirtschaftsgüter. Eine Trennnung der Anschaffungskosten in zwei Wirtschaftsgüter, die dann jeweils sofort abzugsfähig sind, ist daher nicht möglich.
Falls Sie damit rechnen, dass die Kamera bald nicht mehr einsatzfähig ist und Sie ein Ersatzgerät innerhalb der nächsten drei Jahre erwerben müssen, können Sie bereits einen Investitionsabzugsbetrag für die zukünftige Anschaffung (40 % davon) bilden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.12.2011 16:08:57
Was ich nicht ganz verstanden habe; es gibt auch wieder GWG bis 410€ ist das richtig? Bzw. wie-? und geht das so ohne Weiteres?
Somit könnte ich die Ausrüstung mit410 noch für dieses Jahr ansetzten und die restlichen 90€ für die Verbrauchsmaterialien,( Rollfilm und Polaroids) welche auch mit anderen Kameras nutzbar sind, und ich sie so als Eigenständig auffassen würde.
90€ ist da auch ein realistischer Preis.
Mit besten Grüßen und
vielen Dank im voraus!
Was ich nicht ganz verstanden habe; es gibt auch wieder GWG bis 410€ ist das richtig? Bzw. wie-? und geht das so ohne Weiteres?
Somit könnte ich die Ausrüstung mit410 noch für dieses Jahr ansetzten und die restlichen 90€ für die Verbrauchsmaterialien,( Rollfilm und Polaroids) welche auch mit anderen Kameras nutzbar sind, und ich sie so als Eigenständig auffassen würde.
90€ ist da auch ein realistischer Preis.
Mit besten Grüßen und
vielen Dank im voraus!
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 29.12.2011 06:24:52
Sehr geehrter Fragesteller,
die Regelung, dass man sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto Anschaffungspreis wieder sofort im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang absetzen kann, gilt seit dem Jahr 2010. Falls Sie zusammen mit der Kamera die Verbrauchsmaterialien erworben haben, können Sie, falls die Aufteilung des Kaufpreises entsprechend der Rechnung so möglich ist, nach der von Ihnen vorgeschlagenen Weise aufteilen. Mangels Kenntnis der Rechnung und des Umfangs der Verbrauchsmaterialien kann ich nicht beurteilen, ob Ihre Bewertung so plausibel und korrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
die Regelung, dass man sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto Anschaffungspreis wieder sofort im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang absetzen kann, gilt seit dem Jahr 2010. Falls Sie zusammen mit der Kamera die Verbrauchsmaterialien erworben haben, können Sie, falls die Aufteilung des Kaufpreises entsprechend der Rechnung so möglich ist, nach der von Ihnen vorgeschlagenen Weise aufteilen. Mangels Kenntnis der Rechnung und des Umfangs der Verbrauchsmaterialien kann ich nicht beurteilen, ob Ihre Bewertung so plausibel und korrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de:














