Frage geschrieben am 06.07.2009 23:29:09Betreff: grunderwerbsteuer
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Antwort geschrieben am 06.07.2009 23:48:43
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Die Grunderwerbsteuer gehört wie die von Ihnen genannten Kosten zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks und des Gebäudes. Diese Kosten sind dann bei der Ermittlung der Grundlage für die Höhe der Abschreibung zu berücksichtigen und wirken sich dann lediglich im Rahmen der Abschreibung aus.
In voller Höhe können Sie nur Werbungskosten wie Zinsen und Finanzierungsnebenkosten absetzen.
Sie müssen bei einem Gesamtkaufpreis für Grundstück und Gebäudes den Kaufpreis und damit auch die Anschaffungsnebenkosten aufteilen. Die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten für das Grundstück können nicht abgeschrieben werden, nur der Gebäudeanteil ist bei der Abschreibung zu berücksichtigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.07.2009 19:56:59
ich habe zwar die wohnung 2008 gekauft,die mieteinnahmen stehen mir aber erst seit 01.01,09 zu.dem zufolge konnte ich 2008 auch keine abschreibung vornehmen.ich habe aber für diesen kauf einen kredit aufgenommen und habe bearbeitungkosten gezahlt,kann ich diese kosten auch von der steuer absetzen?
ich habe zwar die wohnung 2008 gekauft,die mieteinnahmen stehen mir aber erst seit 01.01,09 zu.dem zufolge konnte ich 2008 auch keine abschreibung vornehmen.ich habe aber für diesen kauf einen kredit aufgenommen und habe bearbeitungkosten gezahlt,kann ich diese kosten auch von der steuer absetzen?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 08.07.2009 20:19:43
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage hier weiter.
Wenn Sie die Wohnung mit der Absicht gekauft haben, sie zu vermieten, steht Ihnen die Abschreibung von Anfang an zu. Leider kann ich nicht erkennen, weshalb Ihnen die Abschreibung erst ab 1.1.09 zusteht. Fragen Sie doch kurz unter meiner E-Mail nach: marlies.zerban@t-online.de.
Die Bearbeitungskosten für den Kredit stellen ebenfalls Werbungskosten dar, die Sie von Anfang an geltend machen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage hier weiter.
Wenn Sie die Wohnung mit der Absicht gekauft haben, sie zu vermieten, steht Ihnen die Abschreibung von Anfang an zu. Leider kann ich nicht erkennen, weshalb Ihnen die Abschreibung erst ab 1.1.09 zusteht. Fragen Sie doch kurz unter meiner E-Mail nach: marlies.zerban@t-online.de.
Die Bearbeitungskosten für den Kredit stellen ebenfalls Werbungskosten dar, die Sie von Anfang an geltend machen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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