Frage geschrieben am 06.07.2009 23:29:09

Betreff: grunderwerbsteuer


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
moin moin,ich habe 2008 eine wohnung gekauft die vermietet ist.kann ich die grunderwerbsteuer von der steuer absetzen wie z.b.wie notar und grundbuchkosten?


Antwort geschrieben am 06.07.2009 23:48:43
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Die Grunderwerbsteuer gehört wie die von Ihnen genannten Kosten zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks und des Gebäudes. Diese Kosten sind dann bei der Ermittlung der Grundlage für die Höhe der Abschreibung zu berücksichtigen und wirken sich dann lediglich im Rahmen der Abschreibung aus.

In voller Höhe können Sie nur Werbungskosten wie Zinsen und Finanzierungsnebenkosten absetzen.

Sie müssen bei einem Gesamtkaufpreis für Grundstück und Gebäudes den Kaufpreis und damit auch die Anschaffungsnebenkosten aufteilen. Die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten für das Grundstück können nicht abgeschrieben werden, nur der Gebäudeanteil ist bei der Abschreibung zu berücksichtigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin




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