Frage geschrieben am 27.01.2008 13:22:00Betreff: kleingewerberegelung
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ich darf somit in einer Rechnung keine Umsatzsteuer berechnen.
Ich bin auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Für den Privatkunden ist das ja eine feine Sache.
Ich kaufe bei meinem Händler eine Türe für 100 Euro netto ein, und bezahle dann bei meinem Händler 119 Euro, dann mache ich noch meinen Gewinn von 30 Euro drauf und stelle dem Privatkunden eine Rechnung von 149 euro aus.
Das habe ich alles verstanden.
Ich mache das Gleiche bei einem Geschätskunden (Bauträger)
Ich kaufe die Türe für 100 Euro + 19% Mwst. ein.
Ich mache meine 30 Euro Gewinn drauf und stelle die Rechnung von ebenfalls 149 Euro mit dem Vermerk es wird keine Umsatzsteuer berechnet, da Kleingewerberegelung.
Stimmt die Rechnungsstellung so?
Ich muß die 19 % die ich bei meinem Händler bezahle ja meinem Geschäftskunden weiterberechnen, sonst bleibe ich ja auf den 19 % sitzen.
Hat der Geschäfskunde dadurch Nachteile, da ich die Umsatzsteuer nicht berechne?
Im Normalfall ohne die Kleingewerberegelung würde mein Rechnung so aussehen: Einkauf Händler 100Euro+Gewinn 30Euro= 149Euro +19 % Umsatzsteuer = 154,70 das wäre dann die Endrechnung. Ich berechne somit die 19% die ich bei meinem Händler bezahle nicht weiter, da ich diese ja dann auf der Gesamtrechnung am Schluß als Umsatzsteuer berechne.
Wenn diese Rechnungsstellung richtig ist, fährt der Geschäftskunde in dieser Variante ein wenig schlechter.
Ist das so korrekt?
Antwort geschrieben am 27.01.2008 14:04:16
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei Nichtanwendung der Kleinunternehmerregelung müssten Sie wie folgt buchen, wenn Sie einen Gewinnaufschlag von 30 Euro haben:
Wareneinkauf 100
Vorsteuer 19
an Geldkonto/Kasse 119
Geldkonto 154,70
an Erlöse 130,00
an Mehrwertsteuer 24,70
Der Geschäftskunde wird mit einem Aufwand von 130 Euro belastet, die 24,70 holt er sich an Vorsteuer wieder vom Finanzamt, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, d.h. er zieht diese Vorsteuer von seiner Umsatzsteuer ab und zahlt daher 24,70 weniger an das Finanzamt.
Bei der Kleinunternehmerregelung hat der Geschäftskunde keinen Vorsteuerabzug, dann Sie die 149 Euro in vollem Umfange Aufwand, insoweit zahlt er mehr Umsatzsteuer.
Der größte Nachteil bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung liegt im Verlust des Vorsteuerabzugs. Damit keine Wettbewerbsnachteile enstehen, können Sie jedoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Regelbesteuerung, § 19 Abs. 2 UStG). Beim wirksamen Verzicht werden die Umsätze fortan der Regelbesteuerung unterworfen, der Vorsteuerabzug ist möglich, sofern keine Ausschlussumsätze entgegenstehen. Hieran sind Sie dann 5 Jahre gebunden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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