Frage geschrieben am 03.09.2008 12:50:00Betreff: selbständ.Einkommen vorhanden, aber Sozialabgaben etc. aus anderen Mittel beglichen
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Der Ehemann (selbstständig seit 1.01.2002) meiner Tochter (Bundesbeamtin seit 1989) – beide 44 Jahre – hat, für sie schwer erkennbar, vor geraumer Zeit, innerhalb eines Kalenderjahres 6 Monate lang keine Einzahlungen mehr auf das gemeinsame Konto geleistet.
In dieser Zeit hat er jedoch – er war bereits seit 1997 immer Kontoführer – Monat für Monat seine Beiträge für Altersvorsorge, Krankenvers. und Steuer-Vorauszahlungen von dem gemeinsamen Konto überwiesen.
In den restlichen 6 Monaten hat er dann wieder seine üblichen Einzahlungen (€ 3 – 4.000,--/monatl.) eingebracht und dann die üblichen Sozialabgaben und Steuerzahlungen (siehe vorher. Absatz) abgeführt.
Es ist nun nicht so, – das konnte inzwischen festgestellt werden – dass er in den ersten 6 Monaten keine Einkünfte gehabt hätte, sondern er erzielte in diesem Zeitraum Einkommen, welches die Beitragszahlungen erforderlich machten bzw. ja bedingten.
Zusammengefasst sieht das so aus:
Im ersten Halbjahr wurde „kein“ Einkommen auf das gemeinsame Konto von ihm übertragen, wohl aber überwies er für Sozialabgaben € 8.816,84 u. St-Vorauszahl. € 5.414,00 von diesem Konto.
Im zweiten Halbjahr wurde Einkommen von € 21.000,00 auf das gemeinsame Konto eingezahlt und Sozialbeiträge u St-Vorauszahlungen wie vor (€ 8.816,84 + € 5.414,00) entrichtet.
Inzwischen lässt sich ferner nachweisen, dass sein Jahreseinkommen aber nicht nur € 21.000,-- sondern € 25.538,-- mehr betrug d.h. insgesamt € 46.538,--. Die nicht eingebrachten € 25.538,-- standen demnach im ersten Halbjahr zur Verfügung – ich bin der Meinung, dass die Sozialabgaben und Steuern des ersten Halbjahres von diesem Einkommen zu bezahlen waren/sind. Oder? Und muss er diese jetzt nicht dem gemeinsamen Konto erstatten?
Bei Lohn-/Gehaltsempfängern werden bekanntlich die Sozialabgaben u. Steuern gleich an der Quelle abgezogen und abgeführt. Bestand/besteht nun nicht die „Verpflichtung“ für ihn, diese Sozialbeiträge und Steuern von „den Mitteln/dem Einkommen“ zu bezahlen, wodurch sie bedingt bzw. hervorgerufen wurden, statt sich der Einkünfte und Zahlungseingänge, die meine Tochter/seine Ehefrau.
Anmerkung: neben den regulären monatlichen Bezügen seiner Ehefrau (€ 2.749,--) gingen auf das gemeinsame Konto zu „der“ Zeit auch beachtliche Erstattungsbeträge ihrer Krankenkasse ein – er bediente sich also dieser Zahlungseingänge, um seine Sozial-Versicherungen und Steuern zu bezahlen.
Antwort geschrieben am 08.09.2008 18:33:03
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Marlies Zerban
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Ihre Frage zielt nicht im Wesentlichen auf eine steuerliche Beratung. Insgesamt steht hier die zivilrechtliche Beratung im Vordergrund. Wenn hier ein gemeinsames Konto zur Verfügung steht, auf das beide Ehegatten Zugriff haben, ist in einer intakten Ehe jeder berechtigt, davon Kosten seines Lebensunterhalts zu bestreiten. Falls Ihre Tochter die von Ihnen geschilderte ungleiche Lastentragung verhindern will, sollte sie ein eigenes Konto einrichten.
Steuerlich spielt es bei der Zusammenveranlagung keine Rolle, von wessen Einkommmen Aufwendungen getragen werden.
Ich stehe Ihnen für eine steuerliche Beratung im Rahmne einer Nachfrage zur Verfügung. Falls hier eine zivilrechtliche Auseinandersetzung ansteht, ist dies separat zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
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