>sonstige Leistung aus dem EU Ausland?
zu Deinem SV:
Annahme: die selbstständigen "Mitarbeiter" sind tatsächlich selbstständig und somit Unternehmer i. S. d. § 2 I 1,2 UStG.
Annahme 2: es liegt eine klassische Agentur vor, d. h. die selbstständigen Unternehmer im EU-Ausland treten im fremden Namen und auf fremde Rechnung auf, d. h. es muss erkennbar sein, dass sie das Umsatzgeschäft für einen Dritten abschließen (also für das Unternehmen in Deutschland).
Grundsätzlich ist der Ort der sonstigen Leistung (ab 01.01.2010), die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen (§ 2 I 2 UStG) erbracht wird, der Empfängerort, also in Deinem Fall Deutschland. § 3a II 1 UStG
Somit steuerbar (§1 I Nr. 1 UStG) und falls keine Steuerbefreiung gem. § 4 UStG vorliegt auch steuerpflichtig (deutsche USt).
Servus
von estustaofgo am 03.09.2010 18:06
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