sonstige Leistung aus dem EU Ausland?

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sonstige Leistung aus dem EU Ausland?

Folgender Sachverhalt:

Unternehmer mit Sitz in Deutschland, UST-ID vorhanden arbeitet mit selbständigen Vertriebsmitarbeitern im EU Ausland.

Diese stellen ihm für deren Vertriebstätigkeit eine monatliche Rechnung.

Müssen die Vertriebsmitarbeiter nun auf ihrer Rechnung für die sonstige Leistung Umsatzsteuer berechnen und abführen im EU Land oder nicht?

Geschäftsgegenstand ist die Vermittlung von Verträgen im EU Ausland. Der Vertrieb ist Ansprechpartner für ein Produkt eines dritten Unternehmens, dass dann an den Endkunden (Handel) selbst liefert und berechnet und dafür an die Firma in Deutschland Provision bezahlt.Der Vertriebsrepräsentant in dem EU Land erhält von dieser Provision einen Anteil.

Vielen Dank für eine Antwort, schön wäre eine entsprechende Rechtsgrundlage.


von Hoppel am 13.06.2010 14:42
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>sonstige Leistung aus dem EU Ausland?
zu Deinem SV:

Annahme: die selbstständigen "Mitarbeiter" sind tatsächlich selbstständig und somit Unternehmer i. S. d. § 2 I 1,2 UStG.

Annahme 2: es liegt eine klassische Agentur vor, d. h. die selbstständigen Unternehmer im EU-Ausland treten im fremden Namen und auf fremde Rechnung auf, d. h. es muss erkennbar sein, dass sie das Umsatzgeschäft für einen Dritten abschließen (also für das Unternehmen in Deutschland).

Grundsätzlich ist der Ort der sonstigen Leistung (ab 01.01.2010), die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen (§ 2 I 2 UStG) erbracht wird, der Empfängerort, also in Deinem Fall Deutschland. § 3a II 1 UStG

Somit steuerbar (§1 I Nr. 1 UStG) und falls keine Steuerbefreiung gem. § 4 UStG vorliegt auch steuerpflichtig (deutsche USt).

Servus



von estustaofgo am 03.09.2010 18:06
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