steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...

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steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...

bisher waren meine ehefrau und ich steuerlich zusammenveranlagt. meine frau war in elternteilzeit und ich bin angestellter mit lohnsteuerklasse 3. nun hat sie ein gewerbe angemeldet, um selständig als fusspflegerin tätig zu werden. was müssen wir steuerlich beachten? was ist von vorteil, bzw. von nachteil bzgl. der zusammenveranlagung? sollte ich die lohnsteuerklasse wechseln? ist eine beratung bei einem steuererater notwendig?


von Socratazz68 am 11.03.2009 20:41
Status: Frischling (2 Beiträge)
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steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
[quote=Socratazz68] ist eine beratung bei einem steuererater notwendig?[/quote]

Ja, unbedingt! Denn der kann Ihnen u.a. die Fragen [quote]was müssen wir steuerlich beachten? was ist von vorteil, bzw. von nachteil bzgl. der zusammenveranlagung? [/quote]
Da ihre Einkommens- und Vermögenssitutition ebenso unbekannt sind wie die das Gewerbe betreffenden Verhältnisse (z.B. wo es ausgeübt wird - in eigenen oder gemieteten Räumen oder nur zu Hause bei den Kunden) liesen sich hier im Forum nur durch den Blick in die Glaskugel Antworten orakeln. Und selbst wenn dies alles bekannt wäre, würde es den Rahmen eines Forums sprengen.


Was die Lohnsteuerklasse betrifft - wenn nur einer der beiden Ehegatten Arbeitslohn bezieht gibt es kein Steuerklassenwahlrecht mehr. In diesem Fall [b]muss[/b] dieser Ehegatte zwingend in die Steuerklasse 3.


von Squezzy am 12.03.2009 10:36
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steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
der ehemann hat doch bereits Kl. 3, das bleibt!
Und die Ehefrau sollte sich wirklich mal beraten lassen, wie sie ihre Einkünfte ermittelt - lieber früher als später feststellen, dass Fehler gemacht wurden!

David


von david am 12.03.2009 11:08
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Aw:steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
Klar hat der Ehemann bereits StKl 3 - die Frage war ja aber, ob er Sie wechseln soll. Und da hat er nun mal kein Wahlrecht mehr, die muss bleiben wie sie ist.


von Squezzy am 12.03.2009 11:15
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steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
er kann durchaus wechseln, auch wenn viele behaupten, das ginge nicht!
Aber wozu? Die Ehefrau muss für ihr Einkommen irgendwann Steuern bezahlen und das FA wird dann einfach Vorauszahlungen festsetzen.
Es bleibt unterm Strich immer gleich: entweder höhere Vz oder mehr Lohnsteuerabzug z.B. bei Steuerklasse 4 - durch die ESt-Erklärung wird alles ausgeglichen!

David


von david am 12.03.2009 14:26
Status: Legende (314 Beiträge)
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Aw:steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
Schon mal § 38b EStG ( http://bundesrecht.juris.de/estg/__38b.html) gelesen? - in die Steuerklasse 3 gehören die Arbeitnehmer, deren Ehegatten keinen Arbeitslohn beziehen. Steuerklasse 4 ist nur möglich, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen und das ist hier nicht der Fall.

Dass in vergleichbaren Fällen trotzdem immer wieder die 4 auf der Lohnsteuerkarte auftaucht ist allein der Unwissenheit der Bearbeiter im Bürgerbüro zu verdanken. Falsch ist die Eintragung dennoch!


Und da die Finanzämter die Höhe der Vorauszahlungen in den Fällen immer mit Steuerklasse 3 beim Arbeitnehmer - weil ja gesetzlich so vorgeschrieben - berechnen, sind die Vorauszahlungen immer gleich hoch. Egal, ob der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 3, 4 oder 5 vorgenommen wird. Also nichts mit "entweder höhere Vz oder mehr Lohnsteuerabzug". Auf die Vz hat die Steuerklasse keinen Einfluss. Selbst wenn sich dank Steuerklasse 4 mit EStB eine Erstattung ergibt können Vz festgesetzt werden. Einzig aus dem Grund, weil sich bei zutreffender LStKl 3 eine Nachzahlung ergeben würde.


von Squezzy am 12.03.2009 14:48
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steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
na dann haben Sie aber nicht aufgepasst bei der Kontrolle der VZ! In meinen Fällen wird das immer richtig gemacht und keiner kümmet sich darum, ob der AN Klasse 3, 4 oder 5 hat, wenn der Partner selbständig ist! Und bei der Festsetzung des VZ muss man eben aufpassen!

David


von david am 12.03.2009 19:06
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Aw:steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
[quote=Squezzy]
Dass in vergleichbaren Fällen trotzdem immer wieder die 4 auf der Lohnsteuerkarte auftaucht ist allein der Unwissenheit der Bearbeiter im Bürgerbüro zu verdanken. Falsch ist die Eintragung dennoch![/quote]
Die Frage war doch, meiner Meinung nach, gar nicht, ob die Eintragungen korrekt sind, sondern ob die Möglichkeit besteht, auf 4 /4 zu ändern.

Und das kann ich nur bestätigen:

Eine Freudin von mir bezieht Arbeitslohn und hatte immer artig die 3, Ihr Ehegatte die 5. Dann kam es, dass er sich selbstständig gemacht hatund in nur 4 Monaten soviel durch sein *Gewerbe* in der Steuererkärung stehen hatte, dass sie beide in der Zusammenveranlagung 1.600 € Steuern nachzahlen mussten und natürlich fürs FJ auf VZ pro Quartal 400,00 € festgesetzt wurden. Im nächsten Jahr hatten sie noch immer keinen, der ihnen gesagt hat, ändert Eure Steuerklassen auf 4 / 4 und das FA wollte dann auch natürlich dafür die Nachzahlung haben.
Als ich das gehört habe, habe ich sie sofort zu diesem *unwissenden* Bürgerbüro geschickt, um die Steuerklassen 4 / 4 eintragen zu lassen. Und siehe da, die VZ für das dritte Jahr (hier 2009) sind nach Antrag auf 0,00 € festgesetzt worden, da sie durch die Steuerklasse 4 genug Abzug vom Arbeitslohn hat.

:D Es geht fast alles, man muss es nur wollen und die die VZs entscheiden sind auch nur Menschen


von madwest am 10.04.2009 03:20
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steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
schön und gut: aber das ist doch eine Milchmädchenrechnung: der eine zahlt VZ und der andere hat einen höheren Lohnsteuerabzug!

In der jahreserklärung gleicht sich alles wieder aus!

David


von david am 10.04.2009 12:41
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steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
[quote=david]
In der jahreserklärung gleicht sich alles wieder aus!
David[/quote]
Was ist denn das für eine Aussage bitte?

Natürlich gleicht sich das doch wieder aus, es sagt ja keiner, dass dem nicht so ist, nur wer bitte - und davon kenne ich nicht viele- können es sich leisten alle 3 Monate VZ von 400€ an das FA zu zahlen?

Wofür sind denn die Steuerklassen da, wenn nicht dafür, dass man schon monatlich für das Steuern zahlt, was in der *Milchmädchenrechnung* (wie Du es nennst) am Ende des Jahres zu leisten ist.

Oder legst Du weg, was zur Veranlagung dann nachzuzahlen ist?


von madwest am 10.04.2009 13:41
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>steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
möchte das thema gerne nochmal aufgreifen. ich bin seit 08/2009 selbständig, vorher angestellt. mein mann und ich haben beide stkl 4. sollten wir die steuerklassen ändern? wir sind zusammen veranlagt, er hat ein brutto von ca. 6000 euro, ich habe einen gewinn monatl. von ca. 800 euro als kleinunternehmer.


von svenja am 26.05.2010 11:31
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