Aw:steuerl. zusammenveranlagt, angestellter und selbständige ehefrau...
[quote=Squezzy]
Dass in vergleichbaren Fällen trotzdem immer wieder die 4 auf der Lohnsteuerkarte auftaucht ist allein der Unwissenheit der Bearbeiter im Bürgerbüro zu verdanken. Falsch ist die Eintragung dennoch![/quote]
Die Frage war doch, meiner Meinung nach, gar nicht, ob die Eintragungen korrekt sind, sondern ob die Möglichkeit besteht, auf 4 /4 zu ändern.
Und das kann ich nur bestätigen:
Eine Freudin von mir bezieht Arbeitslohn und hatte immer artig die 3, Ihr Ehegatte die 5. Dann kam es, dass er sich selbstständig gemacht hatund in nur 4 Monaten soviel durch sein *Gewerbe* in der Steuererkärung stehen hatte, dass sie beide in der Zusammenveranlagung 1.600 € Steuern nachzahlen mussten und natürlich fürs FJ auf VZ pro Quartal 400,00 € festgesetzt wurden. Im nächsten Jahr hatten sie noch immer keinen, der ihnen gesagt hat, ändert Eure Steuerklassen auf 4 / 4 und das FA wollte dann auch natürlich dafür die Nachzahlung haben.
Als ich das gehört habe, habe ich sie sofort zu diesem *unwissenden* Bürgerbüro geschickt, um die Steuerklassen 4 / 4 eintragen zu lassen. Und siehe da, die VZ für das dritte Jahr (hier 2009) sind nach Antrag auf 0,00 € festgesetzt worden, da sie durch die Steuerklasse 4 genug Abzug vom Arbeitslohn hat.
:D Es geht fast alles, man muss es nur wollen und die die VZs entscheiden sind auch nur Menschen
von madwest am 10.04.2009 03:20
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