Frage geschrieben am 15.12.2010 10:05:41Betreff: steuerlich-bilanzielle Behandlung von gekauften Forderungen
Rechtsgebiet: Unternehmenssteuern
Einsatz: € 260,00
Status: Geschlossen
ich (RA - steuerrechtlich aber Laie) besitze und führe eine GmbH, deren Geschäftsmodell u.a. der (billige) Erwerb von problembehafteten Forderungen darstellt, um diese gerichtlich (in voller Höhe) durchzusetzen.
Ich befinde mich im ersten Geschäftsjahr, so daß sich mir erstmals die folgende Frage stellt, um deren Beantwortung ich auch im Namen meiner GmbH (vertraulich anbei als Datei benannt) bitte:
-im Gegensatz zu mir als Freiberufler muß die GmbH ja bilanzieren. Mit welchem Wert muß denn eine solche billig gekaufte problematische Forderung in die Bilanz eingestellt werden? (garnicht, solange nicht tituliert? mit dem Ankaufswert? mit einem Schätzwert, der die Problembehaftung widerspiegelt? mit dem Nominalwert, der ev. garnicht verwirklicht werden kann?)
-sollte der worst-case zutreffen (Nominalwert in die Bilanz stellen) muß dann tatsächlich der allein als nicht werthaltiger Buchgewinn bestehende Bilanzgewinn versteuert werden oder kann das vermieden werden?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort,
mit freundlichen kollegialen Grüßen,
S.H., RA











