>unterstützung volljähriges kind
Sofern niemand für deine Tochter Kindergeld erhält, kannst du Unterhaltszahlungen bis zu 8.004 € nach § 33a EStG steuerlich geltend machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Nur als Hinweis:
Unterhalt von dir ist Einkommen im Sinne des SGB II. Deine Tochter ist verpflichtet diesen anzugeben. Solltest du Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen, die der Arge bisher nicht bekannt sind, könnte deine Tochter eine Anzeige wegen Sozialbetrug erhalten.
-- Editiert von schneechen am 04.02.2012 23:18
von schneechen am 04.02.2012 23:15
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