unterstützung volljähriges kind

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unterstützung volljähriges kind

hallo, ich unterstütze meine 21jähr.tochter,sie hat ein kleinkind 2jahre,erhält hartz4,keine ausbildung, monatlich mit 30 euro, ist diese summe oder welcher höchstbetrag im jahr wäre möglich , steuerlich absetzbar, danke im vorraus


von jenslenz am 19.11.2011 14:22
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>unterstützung volljähriges kind
Sofern niemand für deine Tochter Kindergeld erhält, kannst du Unterhaltszahlungen bis zu 8.004 € nach § 33a EStG steuerlich geltend machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Nur als Hinweis:
Unterhalt von dir ist Einkommen im Sinne des SGB II. Deine Tochter ist verpflichtet diesen anzugeben. Solltest du Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen, die der Arge bisher nicht bekannt sind, könnte deine Tochter eine Anzeige wegen Sozialbetrug erhalten.

-- Editiert von schneechen am 04.02.2012 23:18


von schneechen am 04.02.2012 23:15
Status: Junior (69 Beiträge)
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